„Es tut mir leid“Kölner Richterin schickt 31-Jährigen ins Gefängnis und bedauert es

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Die Kölner Richterin verurteilte den Angeklagten und entschuldigte sich. (Symbolbild)

Köln – Mit den Worten „Es tut mir leid.” schickte die Kölner Amtsrichterin Annette Wellhausen am Mittwoch einen Handwerker (31) ins Gefängnis, der auf dem Straßenfest in Nippes zu tief ins Glas geschaut und Polizisten angepöbelt hatte.

Der Angeklagte muss bei Rechtskraft des Urteils zwei Jahre und drei Monate hinter Gittern verbringen, dabei lag die Höchststrafe im aktuellen Verfahren bei lediglich einem Jahr. Die Vorbelastungen wurden dem Mann nun zum Verhängnis.

Polizisten auf Nippeser Bürgerfest beleidigt

Ganz harmlos fange es an, wenn er trinke. „Ich mache dann erst lustige Faxen, aber dann übertreibe ich es immer”, gab der 31-Jährige zu. Vergangenen Mai in Nippes habe er eigentlich nicht so viel Alkohol konsumiert, „das Bier ist da relativ teuer.” Trotzdem habe er sich in einen Polizeieinsatz eingemischt, der eigentlich einem Freund galt, der sich geprügelt hatte.

„Ich hasse euch, ihr scheiß Polizisten”, hatte er gerufen, das Abfeuern einer Maschinenpistole imitiert und einem Beamten gegenüber geäußert: „Ich bringe dich um.” Wenn er nüchtern sei, dann realisiere der Mandant, dass sowas absoluter Blödsinn sei, so Verteidiger Michael M. Lang. „Dieser Fall hat das Fass zum Überlaufen gebracht”, konstatierte die Richterin.

Angeklagter hatte drei offene Bewährungsstrafen

Denn immer wieder hatte sich der Angeklagte im Suff in ähnliche Situationen gebracht, Polizisten beleidigt und Widerstand geleistet. Wurden Fälle zunächst eingestellt und mit Geldstrafen bedacht, hatte der Mann zuletzt drei Bewährungsstrafen angesammelt, die allesamt noch nicht erledigt waren.

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Die Bewährungshelferin berichtete, dass der 31-Jährige zuletzt keine Termine mehr bei ihr wahrgenommen hätte, der Kontakt sei abgebrochen. Die Staatsanwältin sah aufgrund dieser Umstände keinen Raum mehr zu einer weiteren Bewährung und forderte sieben Monate Gefängnis. Dem Strafantrag folgte Richterin Wellhausen. Dazu kämen dann noch die offenen Haftstrafen von insgesamt 20 Monaten.

Köln: Anwalt legt Berufung ein und hofft auf nächste Instanz

Es komme sicher selten vor, dass eine solche Strafe für Beleidigung und Bedrohung ausgesprochen würde, sagte die Richterin, aber sie sei unumgänglich gewesen. „Die Situation ist verfahren”, sagte Wellhausen zum Angeklagten, der sich vor Gericht reflektiert und einsichtig gezeigt habe. Doch aus all seinen Vorstrafen habe der Mann einfach nichts gelernt.

Verteidiger Lang hatte bereits im Plädoyer Berufung gegen das Urteil angekündigt, der Fall wird somit vor dem Landgericht in nächster Instanz verhandelt. Bis dahin hat der derzeit arbeitslose Handwerker Zeit, vielleicht doch noch gute Gründe zu sammeln, die für eine weitere Bewährungsstrafe sprechen könnten, etwa eine Alkoholtherapie zu beginnen.

Karneval will der Mandant nun vorsorglich zu Hause verbringen, sagt sein Verteidiger. 

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