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„Flott“ mit 100 km/h zu vielPolizei kann Rasern illegales Rennen nicht nachweisen

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Symbolbild

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Köln – Vor drei Jahren haben sich rund 20 Kölner Motorradfahrer zu einer Clique mit dem Ziel zusammengefunden, „in der Freizeit gemeinsam schöne Touren vorzugsweise ins Bergische zu unternehmen.“ Damit ist zumindest für fünf von ihnen seit elf Monaten Schluss.

Das Quintett im Alter zwischen 28 und 46 Jahren war am 29. Juni gegen 20 Uhr auf dem Militärring von der Polizei gestoppt worden. Sie mussten den Führerschein abgeben, die Motorräder wurden beschlagnahmt. Der Vorwurf: illegales Motorradrennen, überhöhte Geschwindigkeit von 128 Kilometer pro Stunde, Rotlichtverstoß. „Ausgeschlossen“ bekräftigten die Angeklagten am Dienstag unisono auf der Anklagebank. Einer von ihnen ist Fahrlehrer, der seine Lizenz zurückgeben musste und inzwischen Privatinsolvenz angemeldet hat.

Die Polizei hatte in ihrer Strafanzeige notiert, dass die Fahrer „immer wieder sich wechselseitig überholten, andere Autos schnitten, auf die Gegenspur gerieten, rote Ampeln überfuhren und sich ein illegales Rennen lieferten“. Letzteres sei schon allein deshalb nicht möglich, weil man sich ursprünglich zusammengefunden habe, „um gesetzeskonform und nach den Regeln zu fahren“, widersprachen die Angeklagten den Vorwürfen.

Angeklagte widersprachen Vorwürfen

Man sei zwar „flott unterwegs gewesen“ mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 100 Kilometer pro Stunde, aber keinesfalls mehr. Auch einen Rotlichtverstoß habe es nicht gegeben. Stattdessen: „Stets gleiche Geschwindigkeit, kein Positions- oder Fahrspurwechsel, nicht hochtourig.“ Möglicherweise gebe es eine Verwechslung, denn es soll angeblich ein unbekannter Kradfahrer ebenfalls zugegen gewesen sein, der die Gruppe überholte und dann unerkannt abgebogen war. Der habe die Spezialfahnder möglicherweise auf die falsche Fährte gebracht.

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Einer der beteiligten Polizisten gab an, er habe mit Tempo 160 die Verfolgung der Motorradfahrer aufgenommen. Die Clique hätte „im Kollektiv beschleunigt“, auf die wiederholte Durchsage durch Lautsprecher nicht reagiert, so dass „wir sie ausbremsen mussten“.

Dennoch reichte es nicht für eine Verurteilung, wie sich Staatsanwältin und Richterin einig waren. Denn bei einem illegalen Straßenrennen muss eine „Verabredung zu einem Rennen mit dem Ziel eines Siegers“ gegeben sein. Das habe man hier nicht nachweisen können. Die übrigen Verstöße wie zu hohe Geschwindigkeit und das Ignorieren roter Ampeln seien Ordnungswidrigkeiten, die inzwischen verjährt sind.

Auf Kosten der Staatskasse, einschließlich der Abschlepp- und Unterstellkosten der fünf Motorräder, wurde das Verfahren eingestellt.

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