„Hab und Gut verloren“Brandstifter brüsten sich mit Video und verhöhnen Kölner

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Feuerwehr Symbol

Symbolbild.

Köln – Zu Bewährungsstrafen hat das Amtsgericht zwei Männer verurteilt, die in Vingst einen Bauwagen angezündet hatten. „Da wohnte ein Mensch, das macht die Straftat besonders schwer“, sagte Richterin Andrea Fuchs. Neben dem Motiv Eifersucht habe bei einem Angeklagten auch die „Faszination am Feuer“ eine Rolle gespielt, wie einer der Verteidiger sagte.

Besitzer bekam Video von brennendem Wagen

„Dafür wurde das Osterfeuer erfunden oder das Lagerfeuer“, quittierte Richterin Fuchs den Einwand des Verteidigers trocken. Der angeklagte Verkäufer hatte zugegeben, mit Ästen, die auf einem Hänger lagen, immer mehr Zunder gegeben zu haben, nachdem der Bauwagen in der Nähe der Gleise in der Ostheimer Straße zunächst nur leicht gebrannt habe. Er bereue diese Aktion mittlerweile.

Der Besitzer des Bauwagens war zur Tatzeit nicht vor Ort, wurde durch ein Handyvideo aber direkt informiert. „Dein Bauwagen brennt jetzt, nur zu Deiner Information“, schrieb einer der Beteiligten, der nach der Tat untergetaucht ist. Der Haupttäter soll verärgert darüber gewesen sein, dass das Opfer sich bei einer gemeinsamen Freundin aufgehalten hatte.

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„Da war mein ganzes Hab und Gut drin“, sagte der Besitzer des Bauwagens. Fernseher, Playstation und Kleidung wurden zerstört. Besonders schlimm sei es gewesen, dass auch viele Bilder seiner Kinder verbrannt seien. Ein Jahr habe er dort gewohnt, sagte der Hilfsmonteur, den Bauwagen habe er von einem Bekannten geschenkt bekommen und hergerichtet.

Bewährungsstrafen für die Brandstifter

Nachdem einer der Angeklagten beim Prozess seine Tatbeteiligung zugegeben hatte, wollte der andere damit nichts zu tun gehabt haben. Dabei soll er den Brandstiftern den Standort des Bauwagens verraten haben. Richterin Fuchs machte aber deutlich, dass diverse Sprachnachrichten auch den zweiten Angeklagten überführten.

Diese zeigten, dass der Lagerarbeiter direkt vor und nach der Brandstiftung mit den weiteren Tätern zusammen war. „Und zwischendurch waren sie auf dem Mond oder was?“, fragte Richterin Fuchs. Schließlich gab auch der zweite Angeklagte seine Beteiligung zu. Acht und 15 Monate Gefängnis lautete schließlich das Urteil für die Täter.

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