„Tempo-10-Zone“Stadt Köln stellt Verkehrsschild auf, das überhaupt nicht existiert

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Laut Straßenverkehrsordnung sind „Tempo-10-Zonen“ wie diese an der Severinstraße nicht erlaubt. Warum gibt es sie trotzdem?

  • Um den Verkehr zu beruhigen und Fahrradfahrern sowie Fußgängern in Zeiten von Corona mehr Platz zu schaffen, hat die Stadt Köln auf der Severinstraße eine „Tempo-10-Zone“ errichtet.
  • Das Problem: Das aufgestellte Verkehrsschild existiert ebenso wenig wie die „Tempo-10-Zone“ an sich.
  • Das könnte für die Stadt nun Folgen haben, wie ein Beispiel aus Berlin zeigt. Die Hintergründe.

Köln – Wegen der Corona-Pandemie möchte die Stadt Köln Fußgängern und Fahrradfahrern mehr Platz geben, um Abstandsempfehlungen einhalten zu können und eine Infektionsgefahr zu minimieren. Ein gut gemeinter Plan. Doch bei der Umsetzung im Severinsviertel hat die Stadt einen Fehler gemacht – und ein Verkehrsschild aufgestellt, das gar nicht existiert.

Die Severinstraße in der Südstadt ist seit kurzem zwischen Karl-Berbuer-Platz und Severinstorburg für den allgemeinen Autoverkehr gesperrt – lediglich Anlieger dürfen diesen Teil der Straße noch befahren. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden. Problematisch wird es allerdings, wenn die Stadt Verkehrsschilder aufstellen lässt, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorhanden sind. So weisen Schilder auf den Beginn einer „Temp- 10-Zone“ hin. Eine solche aber gibt es in Deutschland offiziell überhaupt nicht, sagt Verkehrsexperte Roman Suthold vom ADAC.

Stadt muss Straßenverkehrsordnung beachten

Zwar könne die zulässige Geschwindigkeit des Autoverkehrs durchaus allgemein auf zehn Stundenkilometer herabgesetzt werden. Das müsse laut Suthold allerdings klar begründet und durch das entsprechende Verkehrsschild gekennzeichnet werden – mit einem runden „Tempo 10“-Schild.

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Die Stadt begründet das Aufstellen der Zonen-Schilder mit einem sogenannten „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“, durch den dem Fuß- und Radverkehr in Zeiten von Corona mehr Raum gegeben werden soll. „Das ist vom Grundsatz her gut, aber man muss eben die Straßenverkehrsordnung beachten, und das ist hier nicht geschehen“, so der ADAC-Experte. Die Panne könnte Folgen für die Stadt haben, wie ein Beispiel aus Berlin zeigt.

Anwohner verklagt Berliner Verkehrsbehörde und bekommt Recht

Ein Anwohner hatte gegen die dortige Verkehrsbehörde und eine „Tempo-10-Zone“ in einer Straße in Berlin-Mitte geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht verlor der Mann zunächst. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob das Urteil im November 2019 aber wieder auf und gab dem Kläger Recht.

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„Das im amtlichen Verkehrszeichenkatalog nicht vorgesehene Verkehrsschild »Tempo-10-Zone« ist kein zulässiges Verkehrszeichen“, heißt es in dem Urteil. Denn der amtliche Verkehrskatalog sehe für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 30 Stundenkilometern lediglich eine „Tempo-20-Zone“ vor.

Zudem könne nicht einfach ein „neues, in den einschlägigen Vorschriften nicht vorgesehenes Vorschriftzeichen“ eingeführt werden, so das Gericht. Lediglich Zusatzzeichen, die in der Regel unter bereits existierenden Verkehrszeichen angebracht werden, können mit Zustimmung der obersten Landesbehörde eingeführt werden.

„Tempo-10-Zone“ in Köln könnte bald Geschichte sein

In Berlin ist die „Tempo-10-Zone“ seitdem Vergangenheit. Und das könnte auch in Köln der Fall sein, sollte sich jemand dazu entschließen, vor Gericht dagegen zu klagen – oder falls die Stadt selbst das nicht zulässige Schild entsorgt und die „Tempo-10-Zone“ in eine „Tempo-20-Zone“ umwandelt. Bis dahin sollten Autofahrer die angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung jedoch beachten.

Fußgänger und Radfahrer gehen durch die Beschilderung von langsam fahrenden Autos aus – ein Erhöhen der Geschwindigkeit könnte gefährlich werden. Ob die Stadt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen einen Strafzettel ausstellen kann, ist jedoch fraglich. „Man sollte nicht riskieren, es auszuprobieren“, empfiehlt Roman Suthold.

Und auch Radfahrer sollten in diesem Bereich vorsichtig fahren, sagt Christoph Schmidt vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Die Severinstraße habe derzeit den Charakter einer Fußgängerzone, und als Radfahrer könne man oftmals schwer einschätzen, mit welchem Tempo man tatsächlich unterwegs ist. „Ich empfehle jedem, besonders aufmerksam zu fahren und nur so langsam, dass man nicht das Gleichgewicht verliert und sich selber in Gefahr bringt“, so Schmidt. 

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