„Traumatisches Erlebnis“Frau in Kölner Schwimmbad mit Rutschreifen verletzt

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Aqualand (Archivbild)

Aqualand (Archivbild)

Köln – Erzieherin Britta S. (24, Name geändert) ging im Februar 2018 wie jeden Sonntagabend mit ihrem Freund zum Schwimmen ins Aqualand. Dann traf sie völlig unerwartet am Beckenrand ein sechs Kilogramm schwerer Rutschreifen, der aus mehreren Metern Höhe auf sie zugeschossen kam.

Der Mann, der offensichtlich unbeabsichtigt den Reifen geworfen hatte, zeigte sich vor Gericht unbeeindruckt: „Die hat völlig übertrieben. Eine Show abgezogen.“ Das Schwimmbad hatte ihm lebenslanges Hausverbot erteilt und Strafanzeige erstattet. Das Gericht hatte ihm daraufhin einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung geschickt.

Dagegen hatte er Einspruch eingelegt, weil er sich keiner Schuld bewusst war: „Das war doch nicht mit Absicht,“ empörte er sich. Er habe mit seinen Kumpels oben auf der Rutsche gerangelt, dabei sei ihm der Reifen aus der Hand gefallen. Dass die Erzieherin dabei getroffen wurde und sich Verletzungen an Schulter, Beinen und der Halswirbelsäule zuzog, wollte er nicht wahrhaben: „Sie ist gar nicht richtig getroffen worden. Der Reifen ist doch vorher abgeprallt.“

„Traumatisches Erlebnis“

Die vom Arzt bescheinigten Verletzungen einschließlich einer fünfwöchigen Krankschreibung dokumentierten das Gegenteil. Zuzüglich des „traumatischen Erlebnisses“, von der die Anklägerin in ihrem Urteil sprach: „Sie hätten damit jemanden umbringen können.“ Der Supermarkt-Verkäufer schüttelte nur ungläubig den Kopf, sah eher sich als die Erzieherin als Opfer, denn immerhin habe er das lebenslange Hausverbot: „Das ist schlimm genug.“

Da er als Jugendlicher bereits wegen gefährlicher Körperverletzung eine Verwarnung erhalten hatte, schien es ihm „nicht fremd, andere zu verletzen“, merkte die Staatsanwältin an und erhöhte den Strafbefehl um 300 auf 900 Euro. So sah das auch der Richter, der von „völliger Uneinsicht“ des Angeklagten sprach: „Sie haben Mist gebaut und müssen endlich mal Verantwortung übernehmen.“ Gegen das Urteil kann der Verkäufer noch Rechtsmittel einlegen.

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