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„Unglaubliche Dinge getan“Arzt und Apotheker aus Köln wegen Betrugs vor Gericht

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Gericht Apotheker

Georg K. neben seinem Verteidiger am Mittwoch im Saal des Landgerichts

Köln – Abrechnungsbetrug in großem Stil wirft die Staatsanwaltschaft zwei Männern vor, die sich seit Mittwoch vor dem Landgericht verantworten müssen. Der eine, 45 Jahre alt, war zur Tatzeit in einer Arztpraxis im Brühl tätig, der andere ist ein 47-jähriger Apotheker aus Köln. Als dritter Beschuldigter hätte der Inhaber jener Praxis auf der Anklagebank sitzen sollen, doch er ist während des lange anhängigen Verfahrens gestorben. Der Gesamtschaden soll mindestens 1,7 Millionen Euro betragen.

Die Vorwürfe: Bereits seit 2005 war Georg K. als Arzt in der Praxis beschäftigt, obwohl er weder eine Approbation noch eine abgeschlossene medizinische Ausbildung hatte. Im November 2007 begann die Betrugsserie, die bis Februar 2011 dauerte. 531 Fälle werden Georg K. und Dirk M. (alle Namen geändert) gemeinsam zur Last gelegt.

Angeklagte führten Krankenkassen hinters Licht

Mit Scheinverordnungen und sogenannten „Luftrezepten“ wurden die gesetzlichen Krankenkassen hinters Licht geführt. Die Masche funktioniert so, dass ein Arzt möglichst hochpreisige Medikamente verschreibt und der Apotheker die Rezepte „kauft“, indem er mit anderen, viel billigeren Arzneimitteln „bezahlt“. Auf diese Weise erzielten die Männer einen Gewinn von 830000 Euro. Im Dezember 2010 verkaufte Dirk M. seine drei Apotheken.

Georg K., von dem er nicht wusste, das er keine Approbation besaß, werden 420 weitere Taten solcher Art vorgeworfen; der Schaden: rund 890.000 Euro. Überdies machte er sich strafbar, weil er ohne Approbation Patienten in einem eigenen Praxis-Raum behandelte.

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In einer zweiten werden beide Männer beschuldigt, die gleiche Betrugsmasche angewandt zu haben, als Georg K. von September bis November 2009 einen Arzt in dessen Praxis in Hürth vertrat. Die dritte Anklage richtet sich allein gegen den 45-Jährigen: Eine Patientin, die sich Fettpolster an den Beinen korrigieren lassen wollte, habe er mit einer Injektion fehlerhaft behandelt mit der Folge einer Infektion. Der Vorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung. Mittlerweile hat Georg K. der Frau 15.000 Euro gezahlt.

Georg K. hat inzwischen ein abgeschlossenes Medizinstudium

In einer Einlassung, die seine Anwälte vortrugen, schildert er, wie er als Medizinstudent von dem Brühler Arzt, der ein großes Alkoholproblem gehabt habe, immer stärker in die Praxisarbeit eingebunden worden sei, so dass er sein Studium vernachlässigt habe. In das Betrugssystem sei er gleichsam hineingezogen worden; dabei habe er nie „auf großem Fuß gelebt“. Er sei sich klar, „dass ich unglaubliche Dinge getan habe“. Inzwischen hat er ein Medizinstudium abgeschlosen und arbeitet in einer Klinik.

Dirk M. hat bisher 300.000 Euro Schadenswiedergutmachung geleistet, hieß es. Der Versuch einer Verständigung der Prozessparteien ist gescheitert, zu weit liegen die Vorstellungen darüber auseinander, wie die Angeklagten zu bestrafen sind. Für den Prozess sind 23 Verhandlungstage vorgesehen.

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