„Wir haben uns nur geküsst“Angeklagter bestreitet versuchte Vergewaltigung in Köln

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Rheinauhafen Symbolbild

Rheinauhafen in Köln (Symbolbild)

Köln – Einiges spricht dafür, dass Kalil M., dem versuchte Vergewaltigung im Rheinauhafen vorgeworfen wird, der Täter war: vor allem die DNA-Spuren, die an der Unterbekleidung des mutmaßlichen Opfers gefunden worden sind. Doch am Montag, als im Amtsgericht der Prozess begann, blieb der 23-Jährige dabei, was in der Nacht zum 12. November 2018 zwischen ihm und Franziska T. (Namen geändert) geschah, sei „einvernehmlich“ gewesen.

Eindringlich hielt der Vorsitzende des Schöffengerichts ihm vor Augen, dass es angesichts der Beweislage wenig Zweck habe, den Vorwurf abzustreiten, und sich ein Geständnis strafmildernd auswirken würde. Nach einer Unterredung mit seinem Verteidiger ging Kalil M. nur einen kleinen Schritt weiter: Hatte er zuvor behauptet, er und die damals 26 Jahre alte Frau hätten sich nur umarmt und geküsst, so gab er nun zu, eine Hand in ihre Unterhose gesteckt zu haben. Doch auch dies nicht gegen ihren Willen.

Karneval gefeiert

Die Anklage: Franziska T., die in Niedersachsen lebt, hatte in Köln den Auftakt der Karnevalssession mitgefeiert und war in der Südstadt unterwegs zu einer Freundin, die in der Nähe des Chlodwigplatzes wohnt und bei der sie zu Gast war. Mit einer Navi-App versuchte sie, sich zu orientieren. Da bot ihr Kalil M. seine Hilfe an. Bald gingen sie am Rheinufer entlang Richtung Bayenthal; Franziska T. fiel auf, dass es der falsche Weg war, und sie kehrten um.

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Kalil M. machte erste Annäherungsversuche. Dann zerrte er die Frau in ein Gebüsch. Obwohl sie sich nach Kräften wehrte, obwohl sie schrie, trat und kratzte, gelang es ihm, sich halb auf sie zu legen und ihr und sich die Hosen herunterzuziehen. Dank ihrer „massiven Gegenwehr“ habe Kalil M. es nicht geschafft, in sie einzudringen, heißt es in der Anklageschrift. Franziska T. drehte sich schließlich unter ihm weg und lief fort.

Opfer noch nicht gehört

Zuerst hätten sie am Chlodwigplatz etwas gegessen und getrunken, sagte Kalil M., der nach eigenen Angaben 2014 aus dem Irak nach Deutschland gekommen ist und zuletzt als Pizzabäcker gearbeitet hat, und er wiederholte: „Wir haben uns nur geküsst.“ Er sei betrunken gewesen. „Und ich habe eine Freundin.“ „Schön, dass Sie eine haben“, sagte der Amtsrichter, „aber das ist für dieses Verfahren völlig irrelevant.“

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Gehört wurde Franziska T. noch nicht. Denn in ihren protokollierten Aussagen waren dem Vorsitzenden etliche „Aussetzer“ aufgefallen. So habe sie nicht angegeben, mit wem sie vorher zusammen gewesen und wie es zur Begegnung mit Kalil M. gekommen sei. Deshalb will das Schöffengericht ein Gutachten zur Aussagefähigkeit der Zeugin in Auftrag geben. Sollte sich herausstellen, dass sie glaubwürdig ist, „wird es ganz eng für Sie“, sagte der Amtsrichter zum Angeklagten.

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