1.FC-Köln-SpielBöllerwerfer offenbar Teil der rechtsextremen Szene

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Fotografen und Ordner erlitten Knalltraumata, nachdem im Stadion ein Mann einen Böller in den Innenraum geworfen hatte.

Köln – Der 35-Jährige, der während eines Bundesligaspiels des 1. FC Köln im Rhein-Energie-Stadion am vorvergangenen Samstag mutmaßlich einen Böller in den Innenraum warf, durch den 17 Menschen verletzt wurden, ist vor einigen Monaten wegen Zeigen des Hitlergrußes verurteilt worden. Dieses Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist noch nicht abgeschlossen, weil der Mann gegen das Urteil in Berufung gegangen ist.

Das bestätigte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage. Der Vorfall ereignete sich offenbar bei einem „Demonstrationsgeschehen auf dem Breslauer Platz“, wie Willuhn weiter sagt.

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Das Bündnis „Köln gegen Rechts“ verortet den Böllerwerfer als Sympathisanten des rechtsgerichteten Vereins „Begleitschutz Köln“ und dessen Untergruppe „Internationale Kölsche Mitte“, die schon Kundgebungen auf dem Breslauer Platz, aber auch dem Ebertplatz veranstaltet hatten. Das jedoch konnte Oberstaatsanwalt Willuhn nicht bestätigen.

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1. FC Köln verhängt bundesweites Stadionverbot

Unterdessen hat der 1. FC Köln gegen den mutmaßlichen Böllerwerfer ein bundesweites Stadionverbot von drei Jahren – die Höchststrafe für Ersttäter – verhängt, wie der Bundesligist dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte. Der FC hatte zudem bereits angekündigt, den 35-jährigen für die Kosten einer möglichen Strafe des DFB in Regress zu nehmen.

17 Menschen erlitten Knalltraumata

Dem Mann wird vorgeworfen, beim Heimspiel des 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach einen Böller „gezielt in eine Menschenmenge geworfen“ zu haben, wie Willuhn zuletzt dem „Kölner Stadt-Anzeiger" sagte. Dabei wurden 17 Menschen verletzt, vor allem Ordner, Fotografen und freiwillige Helfer. Sie erlitten Knalltraumata. Bislang sei unklar, ob einige der Opfer bleibende Schäden zurückbehalten werden, sagte Willuhn. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung. (mit dpa)

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