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150 Euro BußgeldOrdnungsamt meldet am ersten Tag mehr als 70 Maskenverstöße in Köln

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FFP2 Bahn

Seit Montag muss in KVB-Bahnen eine medizinische Maske getragen werden.

Köln – Am ersten Tag der der Maskenpflicht von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Nahverkehr und Einzelhandel hat das Ordnungsamt schon mehr als 70 Verfahren eingeleitet.

Diese sogenannten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurden nach ersten Erhebungen der Stadt am Montag bis zum frühen Nachmittag wegen fehlender Masken oder falscher Masken – also etwa Stoffmasken – eingeleitet, sagte ein Stadtsprecher. Die Verstöße fanden demnach überwiegend – etwa in neun von zehn Fällen – in Bussen und Bahnen der KVB statt, nur etwa zehn Prozent dagegen in Super- und Drogeriemärkten oder anderen Gewerbebetrieben.

Diese Zahlen betreffen aber nur die Tagschicht des Ordnungsamts. Eine abschließende Bilanz des ersten Einsatztages sei daher erst am Dienstag zu ziehen, sagte der Stadtsprecher weiter.

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Nach Einschätzung von Ordnungsdienst und KVB halten sich dennoch die meisten Kölner an die neue Maskenregel. Im Verhältnis zu der gesamten Passagierzahl an einem Werktag seien die registrierten Verstöße recht gering, sagte ein KVB-Sprecher. „Ein Tag ist aber zu früh, um eine abschließende Bewertung zu treffen, weshalb der Verlauf bis zum 14. Februar 2021 abzuwarten ist“, ergänzte der Stadtsprecher.

150 Euro Bußgeld

Seit Montag gilt die verpflichtende medizinische Maske in Supermärkten und in Bussen und Bahnen, außerdem in Arztpraxen und während Gottesdiensten. Das können entweder einfache, in der Regel hellgrüne oder -blaue OP-Masken sein, oder solche mit dem FFP2-Standard. Eine Stoffmaske, ein Tuch oder ein Schal reichen fortan nicht mehr aus.

Die Einführung war im Vorfeld breit kommuniziert worden, sowohl in Medien als auch auf den Social-Media-Plattformen der KVB. Außerdem weisen die Anzeigetafeln der KVB in ihren sogenannten „Tickertexten“, einer Art Spruchband, auf die neue Maskenregel hin. An den Türen von Bussen und Bahnen sind weiterhin – wie schon seit einigen Wochen – Aufkleber angebracht, auf denen ein stilisierter Smiley mit Maske zu sehen ist. Für Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV ist in der Corona-Schutzverordnung des Landes ein Bußgeld von 150 Euro vorgesehen.

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Das Ordnungsamt selbst hat seine Mitarbeiter im Außendienst mit medizinischen Masken ausgerüstet, sodass diese auch in Bereichen tragen können, wo es nicht verpflichtend ist. Das betrifft sowohl den Ordnungsdienst, als auch den Verkehrsdienst. „Bei infektionskritischen Einsatzlagen, wie zum Beispiel Quarantäne-Überprüfungen, tragen die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes aber selbstredend eine FFP2-Maske“, sagt der Stadtsprecher.

Die Polizei hat zwar ebenso die Streifenwagen mit FFP2-Masken ausgestattet. Je nach Einsatzlage können die Beamten diese auch anziehen. Wo das nicht verpflichtend ist, tragen die Polizisten aber weiterhin meist ihre dunkelblauen Stoff-Masken, zum Beispiel im Streifenwagen. Bei Besuchen auf den Wachen, um etwa Anzeigen zu erstatten, ist die medizinische Maske nicht vorgeschrieben.

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