In Kriminalität abgerutschtKölner Arzt wegen Betrugs und Körperverletzung verurteilt

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  • „Systematisch und hartnäckig“ soll ein Kölner Mediziner über mehrere Jahrzehnte Steuern so gut es geht vermieden haben.
  • Doch damit nicht genug: Der Augenarzt machte sich wegen Körperverletzung strafbar, weil er an einigen Patienten eine selbst erdachte Injektionsbehandlung vornahm.
  • Nun wurden die Verbrechen aufgedeckt – und der Mediziner verurteilt.

Köln – Das Landgericht hat am Mittwoch einen Kölner Augenarzt verurteilt, den es der Steuerhinterziehung, des Betrugs und der Körperverletzung für schuldig hält. Alle Taterträge zusammengenommen, ergibt sich nach Berechnung der 19. Großen Strafkammer ein Betrag von fast 1,8 Millionen Euro.

Dem Fiskus habe der Arzt Einkommensteuern und Solidaritätszuschläge in Höhe von circa 834000 Euro vorenthalten, indem er Steuererklärungen nicht fristgerecht oder mit falschen Angaben eingereicht habe. Zu fünf Jahren und vier Monaten Haft wurde er nun verurteilt.

„Systematisch und hartnäckig“

„Systematisch und hartnäckig“ habe der Mediziner, der von 2000 bis zu seiner Inhaftierung im Mai 2019 eine Praxis in der Innenstadt betrieb, alles daran gesetzt, „eine Reduktion seiner Steuerlast zu erreichen“, sagte die Vorsitzende Marion Slota-Haaf. Aus der Zeit, in der er vor allem wegen des Aufbaus der Praxis zu Recht steuermindernde Investitionen geltend machen konnte, habe er offenbar den „Anspruch“ abgeleitet, auch weiterhin weniger Steuern zu zahlen.

Im Prozess habe er den Eindruck erwecken wollen, finanziell „am Abgrund gestanden“ zu haben; dabei habe er in Wirklichkeit viel Geld für private Dinge ausgegeben. Gegenüber einem Steuerberater hatte der Arzt geäußert, seine „prekäre Lage“ erfordere „außergewöhnliche Maßnahmen“.

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Diese „Maßnahmen“ bestanden darin, allerlei Ausgaben zu fingieren, um den tatsächlichen Gewinn zu verschleiern. Der Arzt gab zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt an, er werde sich ein Lasergerät für 199000 Euro anschaffen, habe sich teure Klingen von einem chinesischen Händler besorgt, seine Ehefrau in der Praxis beschäftigt und eine Firma für ihre Beratung bezahlt. Er machte Kosten für die Instandhaltung der Praxis geltend, die nicht angefallen waren, und täuschte mit Rezepten, auf denen er die Unterschrift fälschte, Betriebsausgaben für Medikamente vor.

Kölner Mediziner wegen Körperverletzung verurteilt

Hinzu kommt als ein weiterer Vorwurf Abrechnungsbetrug. Wiederholt bestellte bei einer Versandapotheke Präparate für Patienten, die gesetzlich krankenversichert waren, versorgte damit aber Privatpatienten zu überhöhten Preisen. Oder er orderte Großpackungen für Behandlungen mit Spritzen, obwohl er dafür nur einen Bruchteil des Inhalts brauchte. Wegen Körperverletzung wurde der Arzt schließlich verurteilt, weil er an einigen Patienten eine selbst erdachte Injektionsbehandlung vornahm, ohne sie ausreichend über die Risiken des Verfahrens aufzuklären.

Bei der Frage der Steuerhinterziehung habe der Angeklagte zum Teil versucht, die Verantwortung auf Dritte abzuwälzen, rügte Richterin Slota-Haaf in ihrer Urteilsbegründung. Statt ein umfassendes Geständnis abzulegen, habe er hier und da Ausreden gebraucht. Zudem habe er nur den geringsten Teil des entstandenen Schadens bisher wiedergutgemacht. Mit dem Urteil sei zumindest in Deutschland „seine Existenzgrundlage vernichtet“; der Entzug der Approbation stehe an. Den Haftbefehl hob die Kammer nicht auf mit der Begründung, es bestehe Fluchtgefahr.

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