30.000 Euro Schadenersatz gefordertE-Zigarette explodiert in Gesicht von 19-Jährigem

Lesezeit 2 Minuten
E-Zigarette

Ein Mann mit einer E-Zigarette (Symbolbild)

Köln – Timo M. (alle Namen geändert) raucht wieder. Dabei hatte sich der damals 19-jährige Schüler das Rauchen vor drei Jahren mit Hilfe einer E-Zigarette erfolgreich abgewöhnt. Dann geschah der Vorfall im Januar 2016, seitdem fasst der Schüler nie mehr in seinem Leben eine E-Zigarette an, das hat er sich geschworen. In einem Fachgeschäft in der Innenstadt wollte er sich einen neuen Akku für die elektrische Zigarette besorgen und übergab das Gerät Verkäufer Peter S. (56) mit der Bitte, die entsprechenden Teile auszutauschen. Noch im Laden tat er mit der neu bestückten E-Zigarette genüsslich einen ersten Zug.

Was dann passierte, war ein ohrenbetäubender Knall, und es fühlte sich an „als hätte mir jemand einen Hammer ins Gesicht geschlagen“, erinnerte sich Timo M. Durch den laut Anklage vorschriftswidrigen Einbau des Ersatzteils war die E-Zigarette explodiert. Drei Zähne wurden durch die Wucht der Explosion herausgerissen, fünf weitere angebrochen. Timo M. erlitt schwerste Verletzungen im Mund, sein Gesicht war großflächig verbrannt, mit Platzwunden übersät. Ein Krankenwagen brachte ihn in die Uniklinik, wo er sofort operiert wurde. Bis heute sind die Zahnbehandlungen nicht abgeschlossen.

Verteidiger sieht Verfahren gelassen entgegen

Vor dem Landgericht hat der Schüler Peter S. und den Hersteller der E-Zigarette auf insgesamt 30.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Herbeiführung einer Explosion sollte sich S. nun vor Gericht verantworten. Zur Explosion kam es laut Anklage „aufgrund der nicht sachgerechten Verwendung eines Verdampferkopfes mit einem Akku ohne ummantelte elektronische Schutzeinheit in Kombination mit einem Batterieträger, der ebenfalls keine Schutzelektronik aufwies“.

Das könnte Sie auch interessieren:

Verteidiger Wolfgang Kurtenbach sieht dem Verfahren jedoch gelassen entgegen, er stützt sich auf ein Gutachten der Abteilung für Produktsicherheit der Bezirksregierung. Die Expertise sei eindeutig und entlaste seinen Mandanten, begründet Kurtenbach die Forderung nach einem Freispruch. In der Tat heißt es darin: „Für die Explosion kann keine konkrete Ursache ermittelt werden“, und weiter: „Ob eine einzelne Komponenten oder eine ungeeignete Kombination dieser Komponenten der E-Zigarette ursächlich für den Unfall gewesen ist, kann anhand des vorliegenden Materials ebenfalls nicht geklärt werden.“

Die Amtsrichterin setzte daraufhin das Strafverfahren bis zur Klärung der zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht aus. „Wenn die Kausalität nicht gegeben ist, kann auch kein Urteil erfolgen, dann muss freigesprochen werden“, ist sich Kurtenbach sicher. Schließlich sei die Ausgangslage vor dem Landgericht dieselbe.

KStA abonnieren