39-Jähriger zu Geldstrafe verurteiltMann belästigt Frauen in KVB-Bahn in Köln sexuell

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Die KVB-Haltestelle Ebertplatz in Köln. (Symbolbild)

Köln – 600 Euro Strafe muss ein 39-jähriger Mann zahlen, den das Amtsgericht der Erregung öffentlichen Ärgernisses für schuldig hält. Zwei Zeuginnen bestätigten im Prozess den Anklagevorwurf. Demnach geschah am 6. Dezember des vergangen Jahres das Folgende: Am Abend stiegen die beiden Frauen, die einen Weihnachtsmarkt besuchen wollten, in der U-Bahn-Haltestelle Ebertplatz in eine Bahn. Ihnen folgte der Angeklagte.

Sie stellten sich an eine Tür, er postierte sich ihnen gegenüber und begann, über seiner Trainingshose an seinem erigierten Glied auf und ab zu reiben. Dabei blickte er die angeekelten Frauen anzüglich an.

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Eine von ihnen, eine 35-jährige Sekretärin, sprach ihn an und forderte ihn auf, es sein zu lassen, sonst werde sie die Polizei rufen. Die andere, die mit 31 Jahren gerade ein Ingenieurstudium abgeschlossen hat, war so geistesgegenwärtig, mit einem Smartphone den Mann bei seinem Tun zu fotografieren und zu filmen. An der Haltestelle Hansaring stieg er aus. Am nächsten Tag gingen die Frauen zur Polizei.

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Angeklagter aus Köln streitet Tat ab

„Ich war schockiert, dass so was passiert, vor so vielen Leuten“, sagte die Ältere vor Gericht, „wenn das kleine Mädchen gesehen hätten ...“ Die andere Zeugin: „So etwas habe ich noch nicht erlebt.“ Der Angeklagte, der zwei Kinder hat und sich nach seinen Angaben mit dem Sammeln von Leergut über Wasser hält, stritt den Vorwurf hartnäckig ab. Er sage die Wahrheit, „das schwöre ich bei Gott". Er habe zwei juckende Warzen am Penis gehabt und sich bloß gekratzt. An jenem Abend sei er auf dem Weg zum Neumarkt gewesen, zu einem Arzt, um sich behandeln zu lassen.

Ein Attest konnte er nicht vorweisen. Die Bescheinigung habe er ebenso wie seine Personaldokumente verloren, sagte er. Der Richter schenkte ihm keinen Glauben, nicht zuletzt wegen der Handy-Aufnahmen. Die Staatsanwältin beantragte 900 Euro Geldstrafe, die Verteidigerin einen Freispruch; unter anderem sagte sie, zwar möge es ein „unangenehmer Anblick“ gewesen sein, aber ihr Mandant habe sich nur so ungeniert gekratzt, wie er es gewohnt sei. „Es tut mit leid“, sagt er zum Schluss, „es kommt nicht wieder vor.“ 

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