500 Euro für ein HandyHat sich ein Beamter der Kölner JVA bestechen lassen?

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Die JVA Köln

Köln – Hat sich ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Ossendorf bestechen lassen? Diese Frage hat am Mittwoch die Aussage eines Angeklagten im Kölner Amtsgericht aufgeworfen. Der 37-Jährige soll im April 2019 zwei Mal versucht haben, den Beamten mit 500 Euro zu bestechen, um ihn dazu zu bringen, ihm ein Mobiltelefon zu besorgen. In der JVA dürfen Gefangene keine Handys haben.

Hakim S. (Name geändert), der kürzlich vom Bonner Landgericht zu drei Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt worden und danach vorerst auf freien Fuß gekommen ist, hatte seit dem 8. Februar 2019 in Untersuchungshaft gesessen. Er gab die Vorwürfe zu – und belastete zugleich den Beamten.

Äußerung als Signal der Bestechlichkeit

Nach seiner Darstellung spielte sich das Folgende ab. Er war noch nicht lange im Gefängnis, als ihm der Beamte zu verstehen gab: Wenn Hakim S. etwas brauche, solle er Bescheid sagen. Der Häftling interpretierte die Äußerung als Signal der Bestechlichkeit. Er bat ihn um ein Handy, und der Mann sagte zu, eins zu beschaffen; dies brauche „ein bisschen Zeit“. Hakim S. gab ihm 500 Euro von dem Bargeld, das er ins Gefängnis geschmuggelt hatte.

Doch vergeblich wartete er auf die vereinbarte Gegenleistung. Als ein anderer Häftling entlassen wurde, hinterließ dieser Hakim S. sein Mobiltelefon. Er hatte also keines mehr nötig und forderte von dem Beamten die 500 Euro zurück, bekam das Geld aber nicht. Das Blatt wendete sich erneut, als Hakim S. ein paar Tage später beim Umschluss mit dem Handy erwischt wurde. Man nahm es ihm ab.

Häftling in anderes Hafthaus verlegt

Also wandte er sich wieder an den Beamten und verlangte, er möge ihm endlich das Mobiltelefon besorgen oder das Geld zurückgeben. Weil nichts geschah, bat er in seinem Ärger bei der Anstaltsleitung um ein Gespräch, bei dem er den Vorgang erzählen wollte. Der Beamte sah kommen, dass der Häftling ihm Schwierigkeiten machen könnte, und wurde nervös. Ohne dass Hakim S. eine Begründung erfuhr, wurde er in ein anderes Hafthaus verlegt. Soweit seine Aussage.

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Die Verteidigerin sagte, sie habe das NRW-Justizministerium über das Geschehen informiert. Und sie erwähnte, Bekannte von noch einsitzenden Straftätern hätten Hakim S. bedroht: Er solle den Beamten in Frieden lassen, denn bekanntlich sei dieser den Gefangenen gefällig. „Das wusste das ganze Hafthaus“, sagte die Anwältin.

JVA-Beamter erscheint nicht bei Gerichtstermin

Die Stellungnahme des Beamten „liest sich anders“, wandte der Amtsrichter ein. Den Mann im Zeugenstand zu hören war nicht möglich, weil er nicht erschien. Der Richter rief die JVA an, konnte jedoch nicht in Erfahrung bringen, warum der Zeuge nicht kam. Also verhängte er gegen ihn ein Ordnungsgeld von 150 Euro. Das Verfahren gegen Hakim S. stellte er ein, weil dieser bereits zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden ist und die weitere Strafe nicht ins Gewicht fallen würde.

Kurz danach meldete sich der JVA-Beamte und entschuldigte sich: Nach zweimaliger Verschiebung habe er den neuen Termin vergessen, und die Corona-Krise habe einiges durcheinander gebracht. Darauf hob der Richter das Ordnungsgeld auf. 

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