500 Euro für Instagram-StoryKölner Influencerin muss sich vor Gericht verantworten

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Symbolbild

Köln – Nicoletta T. (34, Name geändert) ist im Internet sehr aktiv. Die studierte Medienökonomin betreibt einen Blog, über den sie Küchenrezepte offeriert und zählt als Influencerin mehr als 13.000 Follower auf ihren Social-Media-Kanälen. Reich wird sie damit allerdings nicht: „Das ist eher ein professionelles Hobby“, sagt sie achselzuckend auf der Anklagebank.

Auf diese Weise verdiene sie 800 bis 1000 Euro im Monat. Der Ehemann bringe das eigentliche Geld nach Hause: „mehrere tausend Euro im Immobiliengeschäft“. Das Paar lebt in einer Wohnung für monatlich 2000 Euro Miete. Das alles erzählt sie der Richterin, die das genau hinterfragt, bevor die Anklage verlesen wird. Weil Nicoletta T. im Netz ganz offensichtlich Grenzen überschritten hat, wird ihr vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht. „Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz“, lautet der formaljuristische Vorwurf.

Prozess in Köln: Influencerin filmt Ordnungsamt

Im Juni vergangenen Jahres ging Nicoletta T. mit ihrem Mischlingshund Spoky im Volksgarten spazieren, als sie in eine Situation geriet, die sie offensichtlich unbedingt mit ihren Followern im Netz teilen wollte – sozusagen aus Solidarität unter Hundebesitzern. Zwei Mitarbeiter der Stadt Köln in Uniform hatten sich einen Hundehalter vorgeknöpft, dessen Vierbeiner sich unangeleint und damit vorschriftswidrig in der Grünanlage tummelte. Wie so häufig traf hier Uneinsicht auf Gesetzestreue, entsprechend hoch und laut ging es her.

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Immer auf der Suche nach einer „schnellen, spontanen Story, die Klicks bringt“, zückte die Influencerin ihr Handy und hielt drauf. Sekunden später war der Clip auf Instagram zu sehen. Dort war er – wie bei dem sozialen Netzwerk üblich – nach 24 Stunden wieder gelöscht worden. Aber nicht so spät, dass die Ordnungshüter ihn nicht doch noch zu Gesicht bekommen hatten – und prompt wegen Verstoß gegen ihre Persönlichkeitsrechte Anzeige erstatteten.

„Ich habe da nicht so drüber nachgedacht“, sagte Nicoletta T. kleinlaut auf der Anklagebank, als ihr die Richterin vorhielt, dass so etwas nicht gehe. Verteidiger Günther Teworte hatte unmittelbar nach der Anklage ein „lösungsorientiertes Rechtsgespräch“ angeregt mit dem Ziel, ein Urteil zu vermeiden. So kam es dann auch, denn seine Mandantin hatte bisher eine weiße Weste, zeigte glaubhaft Einsicht und Reue und war bereit, die Geldauflage zu zahlen und sich bei den Ordnungshütern zu entschuldigen. Zahlt sie die vereinbarten 500 Euro an die Staatskasse, ist der Fall ohne Urteil vom Tisch.

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