AfD-Antrag abgelehntKein Denkmal für verstorbenen Büttenredner Karl Küpper

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Büttenredner Karl Küpper ist auf der Bühne mutig gegen das NS-Regime aufgetreten

Köln – Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit einen Antrag der AfD abgelehnt, den Büttenredner Karl Küpper mit einem Denkmal und der Vergabe eines nach ihm benannten Preises posthum zu ehren. Der vor 49 Jahren gestorbene Karnevalist hatte sich anders als viele seiner damaligen Kollegen von den Nazis nicht einschüchtern lassen. Auf der Bühne war er mutig gegen das NS-Regime aufgetreten.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker las zu Beginn der kurzen Aussprache aus einem an sie gerichteten Brief des Sohnes Karl Küppers vor. Er empfinde den Vorschlag der Rechtspopulisten als „Schlag ins Gesicht meines Vaters“, zitierte Reker aus dem Schreiben Gerhard Küppers.

Vorwurf der Instrumentalisierung

Die AfD begründete ihren Antrag so: Karl Küpper sei „mit seiner karnevalistischen Unterhaltungskunst wie kein zweiter Kölner Karnevalist gegen die Nationalsozialisten“ eingestanden. In einer Zeit, in der politisch Andersdenkende zunehmend ausgegrenzt würden, „sollten wir uns solche Kölner ins Gedächtnis rufen“.

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Für die übrigen Fraktionen sprach FDP-Ratsfrau Katja Hoyer, eine Nachbarin der Familie Küpper. Die AfD wolle den legendären Büttenredner instrumentalisieren, sie nutze „das hohe Gut der Meinungsfreiheit schamlos aus“. Reker wies darauf hin, dass die Verwaltung 2020 aus Anlass des 50. Todestages des Künstlers in Abstimmung mit dessen Familie eine Gedenkveranstaltung plane.

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