Angeklagter sieht sich als OpferMänner verprügeln 35-Jährigen mit Staubsaugerrohr

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Staubsauger

Symbolbild

Köln – Wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Staubsaugerrohr hat das Amtsgericht Köln einen Mann zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Weil er nicht zur Verhandlung kam, erging das Urteil per Strafbefehl. Zum Prozess erschienen war jedoch der 53 Jahre alte Mitangeklagte. In seinem Fall stellte die Richterin das Verfahren gegen die Auflage ein, dass er 150 Euro zahlt.

Platzwunde am Kopf

In der Nacht zu Neujahr 2019 war es in der Wohnung, in der die beiden Männer mit Bekannten gefeiert hatten, zum Streit gekommen. Der Anklage zufolge gingen die Männer auf einen Dritten los: Der 53-Jährige habe das Opfer festgehalten, während sein Kumpel mit einem Staubsaugerrohr auf das Opfer (35) eingedroschen habe. Eine blutende Platzwunde am Kopf war die Folge. Atemalkoholtests ergaben, dass die Beteiligten einiges getrunken hatten. An das Geschehen konnte sich der 35-Jährige im Zeugenstand nicht im Detail erinnern, doch im Wesentlichen bestätigte er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Angeklagter protestiert

Der Angeklagte behauptete dagegen, in dem Tumult sei er selber angegriffen worden. Man habe ihn „in der Dusche eingeklemmt“ und „gewürgt". Er habe den Fehler gemacht, dass er nicht so bald wie möglich zum Arzt gegangen sei, um sich die Würgemale bescheinigen zu lassen. Der Zahlung von 150 Euro stimmte der Angeklagte sofort zu, obwohl er nach Verlesung der Anklage noch protestierte: „Das stimmt nicht. Ich weiß nicht, woher Sie die Vorwürfe haben.“

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