Anwohner verärgertAbgemeldetes Auto darf ein Jahr lang auf Parkplatz in Köln stehen

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Ein Jahr lang stand der Wagen auf einem öffentlichen Parkstreifen.

Köln – Normalerweise geht es in Köln ziemlich zügig, wenn ein falsch geparktes Auto abgeschleppt wird. Knöllchen an die Scheibe, Auto an den Haken. Abzuholen bei der jeweiligen Abschleppfirma, natürlich erst nach Zahlung der Abschleppkosten. Ist der Wagen aber gar nicht mehr zugelassen, kann es schon mal etwas länger dauern. Manchmal sogar ein ganzes Jahr. Solange jedenfalls stand ein nicht mehr ganz taufrischer Renault Megane auf einem öffentlichen Parkstreifen im Stadtteil Ossendorf – ohne Zulassung, aber mit Wissen von Ordnungsamt und Polizei.

Die Begründung des Ordnungsamtes für das Nichtstun: „Der Schutz des Eigentums ist ein hohes Gut.“ Abgeschleppt werden kann ein abgemeldetes Auto praktisch nur dann, wenn hundertprozentig geklärt ist, wer der letzte Halter war, so die Auskunft aus der Behörde. Bleibt das im Dunkeln, oder ist der letzte Eigentümer gar nicht in Deutschland gemeldet oder ins Ausland verzogen, kann es lange dauern. Jedenfalls in Köln.

Kölner Polizei montiert die Kennzeichen ab

Geparkt worden war der Wagen im Frühjahr 2020, praktischerweise auf einem Parkplatz ohne Parkuhren, Parkscheibenpflicht oder Anwohnerparken. Weil just hier aber im März 2020 ein umfangreiches Neubaugebiet fertiggestellt und frisch bezogen wurde, wurden Parkplätze schnell zur Mangelware. Aufmerksame Anwohner bemerkten, dass der Wagen abgemeldet war und verständigten das Ordnungsamt. Eine erste Begutachtung durch die Behörde blieb folgenlos. Danach interessierte sich die Polizei für das Auto. Die Beamten stellten fest, dass die Kennzeichen gestohlen waren und montierten die Nummernschilder kurzerhand ab. Zurück blieb: Das Auto, unter dem langsam Moos wuchs. Und Anwohner, die sauer wurden. Kaum ein halbes Jahr später kam richtig Fahrt in die Sache. Im Januar 2021 rückte das Ordnungsamt erneut an und griff zur härtesten Waffe: Ein roter Aufkleber auf der Windschutzscheibe wies nun darauf hin, dass der Wagen zu entfernen sei. Dann passierte – offenbar nichts mehr.

Falsch, sagt das Ordnungsamt und erklärt: „Als festgestellt wurde, das der Eigentümer der behördlichen Aufforderung nicht nachgekommen ist, wurde eine Ordnungsverfügung erlassen und eine Ersatzvornahme angedroht.“ Klingt drastisch, ändert aber nichts an der Tatsache, dass weiterhin erstmal ein Halter gefunden werden muss. Nochmal die Stadt: „Ganz konkret führten hier einige Umstände zu Verzögerungen.“ So habe der letzte amtliche Halter einen Verkauf des Wagens angegeben. Und dann beginne alles von vorne – „gestrecktes“ Verfahren heißt das.

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Leider habe man dem Käufer die Ordnungsverfügung gar nicht zustellen können, weswegen „die Meldeadresse des neuen Besitzers von Amts wegen überprüft werden“ müsse. Immerhin: „Sollte das nicht erfolgreich sein, wird der Wagen sichergestellt.“

Wagen stand dem Bagger im Weg

So wäre es wohl noch Monate weitergegangen, wenn nicht just dieser Parkstreifen von einer Straßenbaufirma erneuert worden wäre. Da die Arbeiter schlicht keine Lust hatten, um das Auto herum zu pflastern, kam der Wagen schließlich in dieser Woche doch an den Haken – ganz kurz, bevor die Bagger rollten.

Parksünden werden immer häufiger angezeigt

Ist ein Auto ordnungsgemäß angemeldet, darf es im öffentlichen, nicht bewirtschafteten Parkraum unbegrenzt stehen bleiben – Aussehen oder Pflegezustand des Wagens spielen keine Rolle. Allerdings ist der Halter verpflichtet, regelmäßig nach seinem Fahrzeug zu schauen. Sollte wegen einer Baustelle oder eines Umzugs ein temporäres Halteverbot aufgestellt werden, kann das Fahrzeug dennoch abgeschleppt werden.  Anhänger oder Wohnwagen dürfen dagegen höchstens 14 Tage auf einem öffentlichen Parkplatz stehen. 

„Der behördliche Aufwand ist groß und zeitaufwändig“, räumt das Ordnungsamt ein. Aber dem stelle sich „die Ordnungsbehörde der Stadt Köln beharrlich und rechtsstaatlich“. Rückendeckung für diese Beharrlichkeit gibt das Oberverwaltungsgericht, das im November 2017 urteilte: „Das Abschleppen eines still gelegten, aber nicht verkehrsbehindernd abgestellten Kraftfahrzeugs im Wege des Sofortvollzugs ist nur in Ausnahmefällen zulässig.“

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Dieses Urteil wird von den Ordnungsämtern auch anderer Städte übereinstimmend beklagt, aber unterschiedlich ausgelegt. In Bonn etwa dauere ein solcher Gesamtvorgang „im günstigsten Fall zwei Monate“. In Düsseldorf weist man darauf hin, dass das Abschleppen abgemeldeter Autos jedenfalls länger dauere, als es dem Rechtsgefühl der Bürger entspreche. Und in Köln? „Der abgemeldete Wagen in Ossendorf ist ein besonderer Fall, anhand dessen sich die Vorgehensweise der Ordnungsbehörde Stadt Köln jedoch gut nachvollziehen lässt“, findet die Stadt. Immerhin seien im Jahr 2020 mehr als 300 Fahrzeuge amtlich sichergestellt worden.

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