Arbeit von totem Mitarbeiter berechnetBauunternehmer in Köln wegen Betrugs verurteilt

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Symbolbild

Köln – Wegen Betrugs in 13 Fällen hat das Amtsgericht am Freitag einen Bauunternehmer zu einer Geldstrafe von 8100 Euro auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss er 12.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Die Staatsanwaltschaft war anfangs auch von Bestechung ausgegangen; zudem hatte sie 45 Fälle für den Zeitraum von März 2014 bis November 2016 aufgelistet.

Laut Anklage soll der 62-jährige Unternehmer, dessen Firma nahezu ausschließlich für den WDR tätig war, immer wieder Stundenlöhne von Mitarbeitern abgerechnet haben, obwohl sie an den entsprechenden Tagen zum Beispiel krank oder im Urlaub gewesen seien; in einem Fall sei ein Handwerker sogar schon verstorben gewesen.

WDR-Mitarbeiter bekamen Geschenke

Um bei der Auftragsvergabe – so der weitere Vorwurf der ursprünglichen Anklage – bevorzugt zu werden, habe der Unternehmer zwei Architekten des WDR, die inzwischen im Ruhestand sind, Geschenke gemacht, etwa einen Weintemperierschrank nebst Sommelier-Set, einen elektrischen Allesschneider und hochwertige Regale. Außerdem habe er einem von ihnen, einem ebenfalls 62-jährigen Mann, bei der Abrechnung von Bauarbeiten an dessen Einfamilienhaus einen Preisnachlass von 15.000 Euro gewährt.

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Schon vor Beginn des Prozesses war das Verfahren gegen einen der beiden Architekten wegen geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt werden. Der zweite saß am ersten von zwei Verhandlungstagen noch mit auf der Anklagebank; dann wurde auch das Verfahren gegen ihn eingestellt, allerdings gegen die Auflage, an den WDR 10.000 Euro Schadenswiedergutmachung zu leisten.

Richter: „Wir wollen ihre Existenz nicht vernichten“

Dem Urteil gegen den Bauunternehmer war eine Verständigung unter den Prozessparteien vorausgegangen. Zum illegalen Geschäftsgebaren des Mannes, das durch Prüfung von Steuerunterlagen aufgefallen war, sagte der Amtsrichter: „Es macht einen sprachlos.“ Erwiesen sei, dass die „interne Kalkulation“ der Firma nicht mit der Abrechnung gegenüber dem WDR übereingestimmt habe. Dagegen sei nicht zu klären gewesen, ob der Angeklagte die Bauleiter mit den Sachgeschenken bestochen habe, denn Durchsuchungen bei diesen seien unterblieben.

Dass der 62-Jährige, der inzwischen mit der Rundfunkanstalt im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs eine Schadenswiedergutmachung vereinbart hat, mit einer Bewährungsgeldstrafe davonkomme, sei ein „großer Akt der Menschlichkeit“, sagte der Richter. „Wir wollen Ihre Existenz nicht vernichten.“ Vielmehr wolle man ihm die Chance geben, als Bauunternehmer „noch mal die Kurve zu kriegen“.

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