Arbeiter wegen Quarantäne entlassenKölner Gericht erklärt Kündigung für unwirksam

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Arbeitsgericht Köln

Das Gebäudes des Arbeitsgerichtes in Köln. (Symbolbild) 

Köln – Das Kölner Arbeitsgericht hat die Kündigung, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte, für unwirksam erklärt. Dies hat das Gericht am Mittwoch mitgeteilt.

Weil er Kontakt zum Bruder seiner Freundin, der positiv auf Covid-19 getestet worden war, gehabt hatte, befand sich der Arbeitnehmer auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts hin im Oktober 2020 in häuslicher Quarantäne. Darüber informierte er den Arbeitgeber, einen kleinen Dachdeckerbetrieb. Der Arbeitgeber bezweifelte die Quarantäne-Anordnung und vermutete, der Arbeitnehmer wolle sich vor der Arbeit drücken. Er verlangte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes, die der Arbeitnehmer dort telefonisch anforderte. Als die Bestätigung des Amtes nach mehreren Tagen nicht vorlag, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

Kündigung ist „sitten- und treuwidrig“

Die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat der Klage dagegen stattgegeben. Zwar fand das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, so dass der Arbeitgeber prinzipiell keinen Grund für die Rechtswirksamkeit einer fristgerechten Kündigung vor Gericht darlegen muss. Das Gericht sah die Kündigung jedoch als „sittenwidrig und treuwidrig“ an, wie es in der Mitteilung heißt. Der Arbeitnehmer habe sich lediglich an die Quarantäne-Anordnung der Behörde gehalten. Erschwerend kam nach Auffassung des Gerichts hinzu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich dazu aufgefordert hatte, entgegen der Quarantäne-Anweisung im Betrieb zu erscheinen.

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Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. Die Entscheidung ist demnächst online in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE unter Eingabe des Aktenzeichens (8 Ca 7334/20) einsehbar.

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