Attacke in Kölner SupermarktEhepaar wirft mit Hackfleisch nach Kundin

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Rohes Hackfleisch

Köln – Erst flog an der Kasse des Supermarktes im Rechtsrheinischen eine 500-Gramm-Packung rohes Hackfleisch durch die Luft, dann folgten mehrere Tüten mit Schoko-Erdnüssen vom Aktionsstand und Limonade aus dem Kühlregal. Was zunächst aussah wie ein eher ungewöhnlicher Werbespot für einen Lebensmittelmarkt, war ernst gemeint und wurde am Dienstag zum Thema eines Strafprozesses.

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„Es war reine Notwehr, wir wurden zuerst angegriffen“, verteidigte sich das Ehepaar Selma und Ali D. (23, 24) auf der Anklagebank. Es ging um gefährliche Körperverletzung. Selma D. soll einer Frau in den Finger gebissen und sie mit Fäusten attackiert haben, ihr Mann soll ihr beigestanden und ebenfalls mit den Lebensmitteln geworfen haben. Seine Frau hatte an der Kasse eine Dose Mais vergessen, rannte los und stieß offenbar auf dem Rückweg mit der Kundin hinter ihr zusammen. Die beschwerte sich, ein Wort ergab das andere, und das Video der Überwachungskamera zeigte ein Geschehen, das die Staatsanwältin zu der Bemerkung an die Angeklagten veranlasste: „Sie sind auf die Frau losgegangen wie ein HB-Männchen. Das wünscht sich niemand, der im Discounter einkaufen geht.“

Kamera filmte Aggression

Bevor das Video im Gerichtssaal gezeigt wurde, hatte das Ehepaar noch auf die Tränendrüse gedrückt und behauptet, es sei zuerst angegriffen worden. Auf dem Video ist aber deutlich zu erkennen, wie rabiat und ohne Zögern das Paar auf die Frau losging. Die Kundin wurde mit Fäusten und Fußtritten attackiert, so dass sie notgedrungen die Flucht antrat. Doch das Paar gab nicht auf, ging immer weiter auf die Frau los, bis andere dazwischen gingen. Die Anklägerin überschrieb das Gesehene so: „Das ist wie auf dem Spielplatz, wenn die Kinder mit der Schippe aufeinander losgehen.“

„Für mich ist klar, hier lagen die Nerven blank“, sagte die Anklägerin nach Betrachten des Videos. Zwar habe die Kundin rein körperlich bis auf ein paar blaue Flecke und Prellungen keine schwereren Verletzungen davon getragen, aber „was bleibt, ist die psychische Belastung. So etwas nimmt jeden nervlich ziemlich mit.“ Allerdings hielt die Staatsanwältin strafmildernd entgegen: „Es gab eine gewisse Dynamik des Geschehens. Aber so reagiert man einfach nicht.“ Erschwerend wirkte sich zuletzt auch noch ein Blick in das Vorstrafenregister der Ehefrau aus. Während der Ehemann sich bisher noch nie etwas hatte zuschulden kommen lassen, gab es bei ihr immerhin acht Eintragungen, die meisten aus ihrer Zeit als Jugendliche, als sie noch mit Verwarnungen davonkam.

Im Urteil wurde es schließlich teuer für beide: Wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte das Gericht insgesamt 6900 Euro Geldstrafe. „Dafür hätte man eine Menge Mais kaufen können“, hieß es im Gerichtssaal in Anspielung an den Ausgangspunkt der Auseinandersetzung. Während die Angeklagte 140 Tagessätze zu 30 Euro erhielt, waren es beim Ehemann lediglich 90 Tagessätze zu 30 Euro.

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