Auseinandersetzung bei Demo in KölnAfD-Politiker Geraedts zu Geldstrafe verurteilt

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Wilhelm Geraedts

Stephan Boyens (l.) und Wilhelm Geraedts

Köln – Der Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Stadtrat, Wilhelm Geraedts, ist am Mittwoch vom Amtsgericht wegen Körperverletzung zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem muss der 59-jährige Berufssoldat im Ruhestand, der auch Schatzmeister des AfD-Bezirksverbands und Mitglied der Bezirksvertretung Porz ist, 500 Euro Schmerzensgeld an den 37-jährigen Mann zahlen, den er am 31. Dezember 2017 auf dem Breslauer Platz verletzt hat. Drei Stunden dauerte die Verhandlung, die von Scharmützeln zwischen Verteidiger Knuth Meyer-Soltau und Nebenklage-Vertreter Sven Forst geprägt war.

Kundgebung am Hauptbahnhof

An jenem Tag hielt die AfD am Hauptbahnhof eine Kundgebung ab, um an die sexuellen Übergriffe durch ausländische junge Männer in der Silvesternacht 2015/16 zu erinnern. Dagegen demonstrierte das Aktionsbündnis „Köln gegen Rechts“. Die Polizei war zur Stelle, um die Gegner auseinanderzuhalten. Trotzdem gerieten Geraedts und Gewerkschaftssekretär Dirk H. aneinander; danach erteilte die Polizei dem AfD-Politiker einen Platzverweis.

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Richter Wolfgang Schorn urteilte, Geraedts habe dem jüngeren Mann bei einem zunächst verbalen Streit vorsätzlich einen Kopfstoß verpasst. Der trug leichte Verletzungen davon. Die Behauptung des Angeklagten, er habe zur Bekräftigung einer Antwort bloß „genickt“ und ohne Absicht seinen Kontrahenten getroffen, ließ Schorn nicht gelten. In einem solchen „politischen Geschehen“ könne es „schnell passieren, dass die Sicherungen durchbrennen“, sagte Schorn; das hätte Geraedts verhindern können, wenn er einfach weggegangen wäre.

Rechtsextreme Haltung

Verteidiger Meyer-Soltau betonte, die Aggression sei vom Gegendemonstranten ausgegangen. Dirk H. habe Geraedts daran gehindert, zum AfD-Stand zu gehen, ihn aus Intoleranz gegenüber anderen politischen Meinungen vom Platz drängen wollen und sich bedrohlich und nötigend vor ihm aufgebaut. Dabei habe er „den Wohlfühlabstand deutlich unterschritten“ und sein Gesicht nah an das seines Mandanten herangebracht. Dessen Nicken sei ein „Reflex“. Deshalb sei er freizusprechen. Dass der andere verletzt wurde, tue ihm leid.

Dirk H. gab zu, in der Wortwahl nicht zimperlich gewesen zu sein. Er habe dem AfD-Politiker zugerufen, er solle sich verziehen, das heißt aus dem Bereich der Gegenkundgebung verschwinden, und ihn dann aus nächster Nähe zur Rede gestellt: „Ich fragte ihn, ob es ihm gefällt, von meinen Steuergeldern Hetze zu verbreiten.“ Unvermittelt habe er die Kopfnuss bekommen. Anwalt Forst sprach vom „mangelnden Demokratieverständnis“ des Angeklagten. Dessen „rechtsextreme Haltung“ habe sich darin „manifestiert“, dass er den Gegendemonstranten „körperlich angegangen“ sei.

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