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Ausnahme bei Corona-SchutzDeshalb dürfen Polizisten im Einsatz auf Masken verzichten

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Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Das Handout des Innenministeriums zeigt eine Polizistin mit einer Mund-Nasen-Maske.

  • Wann müssen Polizisten im Dienst eine Maske tragen und wann nicht? Gibt es eine klare Regelung für den Einzelfall?
  • Inwiefern gilt die Coronaschutzverodnung für Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst?
  • Wir haben nachgefragt.

Köln – Aus einem Café heraus beobachtete Ursula F. vor zehn Tagen eine Protestkundgebung von Sex-Arbeitern auf dem Bahnhofsvorplatz gegen das anhaltende coronabedingte Prostitutionsverbot. Auch mehrere Polizisten waren vor Ort – unter anderem, um die Einhaltung des Infektionsschutzes zu überwachen.

Eine Begebenheit geht Ursula F. bis heute nicht aus dem Kopf: „Keiner der Polizisten trug eine Schutzmaske“, sagt sie. Vor allem einer sei ihr unangenehm aufgefallen. „Er redete ungefähr zehn Minuten auf die Veranstalter ein, und zwar ohne Einhaltung von Abstand und ohne Maske.“ Als Ursula F. den Beamten darauf ansprach, habe der entgegnet, Polizisten seien von der Maskenpflicht befreit und dürften sich den Bürgern so nähern, wie sie das für nötig hielten.

Nicht ganz einfache Situation

Stimmt das? Wann müssen Polizisten im Dienst eine Maske tragen und wann nicht? Und gilt nicht auch für sie das Abstandsgebot von 1,50 Metern? Klare Antwort: Doch. Aber irgendwie dann auch nicht. Es ist nicht ganz einfach, jedenfalls nicht für jeden Einzelfall klar geregelt.

Fest steht: Die Coronaschutzverordnung für NRW schreibt grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen im öffentlichen Raum vor. Das gilt für alle. Und wo die Einhaltung nicht möglich ist, empfiehlt Paragraf Zwei die Verwendung einer „textilen Mund-Nase-Bedeckung“. Auch die Polizei NRW teilt auf Anfrage mit, dass die Beamten in Einsätzen, in denen der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Aber: Eine generelle Maskenpflicht gibt es für Polizisten nicht.

Mitarbeiter von Regelung ausgenommen

Das regelt die Coronaschutzverordnung ebenso eindeutig. Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, heißt es darin, sind von den Regelungen ausgenommen – sofern eine Einsatzsituation „eine Unterschreitung des Mindestabstands erforderlich“ mache. Mit einer Ausnahme: Sobald Polizisten zum Beispiel Krankenhäuser oder Pflegeheime betreten, wo der Atemschutz vorgeschrieben ist, müssten auch die Einsatzkräfte eine Atemschutzmaske tragen, betont die Polizei.

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Ein Streifenbeamter sagt im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, ein Mundschutz sei häufig „realistischerweise nicht anzulegen“ – etwa wenn es besonders schnell gehen müsse oder eine Maske bei einer Verfolgung hinderlich sei oder bei der Festnahme eines Randalierers. „Außerdem ist die Kommunikation mit dem Bürger schwierig, es entstehen leicht Missverständnisse, wenn ich eine Maske trage und der andere meine Mimik nicht erkennt, vor allem in Konfliktsituationen.“

Ursula F. bleibt dabei. Sie findet es „absolut inakzeptabel“, dass Polizisten von der Maskenpflicht befreit seien. Jedem Kellner, jedem Fleischzerleger werde zugemutet, seine schwere Arbeit mit Maske zu verrichten, nur Polizisten nicht – obwohl gerade sie täglich zahlreiche Kontakte mit verschiedenen Menschen hätten. „Das macht aus jedem Polizisten einen potenziellen Super-Spreader.“

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