Baby in Plastiktüte gestecktMutter aus Köln wehrt sich gegen Totschlag-Urteil

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Die Angeklagte beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Köln – Sie hat die Schwangerschaft verheimlicht, ihr Baby allein zur Welt gebracht und es zum Sterben in einen Schrank gelegt – eingewickelt in eine Plastiktüte. Das Kölner Landgericht hatte die Kölnerin wegen Totschlags durch Unterlassen zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nun wehrt sich die Angeklagte und vierfache Mutter gegen das Urteil. Ihre Anwältin hat Revision eingelegt.

Kölner Richter sprach von außergewöhnlichem Fall

Der traurige und schaurige Fall wird somit aller Voraussicht nach den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigen. „Es ist ein Verfahren, das uns berührt und nachdenklich zurücklässt“, hatte der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg bei der Urteilsverkündung am 25. Februar geäußert. Die verurteilte Mutter hatte ihren toten Sohn am Morgen nach der Tat zu einer Babyklappe gebracht.

Richter Hengstenberg hatte von einem außergewöhnlichen, teils auch skurrilen Fall gesprochen. Der habe damit begonnen, dass die Angeklagte ihrem Umfeld das Märchen einer Scheinschwangerschaft erzählte, was dieses geglaubt hatte. Den dicker werdenden Bauch hatte sie mit Ablagerungen von Blut und Wasser in der Gebärmutter erklärt. Eine Blase, die sich von alleine lösen müsse.

Köln: Nachgeburt in Plastikschüssel aufbewahrt

Nach der Geburt im Badezimmer und dem Ablegen des Kindes im Schrank, hatte die Angeklagte die Nachgeburt in einer Plastikschüssel aufgehoben. Als Beweis für ihren Mann, dass die vorgegebene Scheinschwangerschaft beendet war. Obwohl nach dem Fund des toten Babys in Bilderstöckchen nach der Mutter gefahndet worden war, hatte immer noch niemand einen Verdacht geschöpft.

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Offenbar hatte auch die Angeklagte selbst die Vorgänge verdrängt. Anders ist es nicht zu erklären, dass sie sich letztlich selbst ans Messer geliefert hat. Die Polizei hatte sie zunächst nur als Zeugin im Visier. Beim toten Baby lag nämlich ein Kassenbon eines Discounters. Den Besitzer konnten die Ermittler nicht ausmachen, wohl aber die Kundin, die zuvor an der Kasse bezahlt hatte.

Kölnerin verrät sich bei Befragung durch die Polizei

Die Angeklagte hatte beim Einkauf ihre Payback-Karte vorgezeigt, damit war ihre Adresse bekannt. Die Ermittler fragten nach, ob sie sich an den Kundin oder die Kundin hinter ihr erinnern könnte, hier war ein Badminton-Set bezahlt worden. „Das hat mein Mann gekauft“, hatte die 37-Jährige daraufhin erklärt und sich verraten. Kurz darauf erfolgte die Festnahme, seit August sitzt die Frau in U-Haft.

Der Staatsanwalt hatte eine lange geplante Tat angenommen und sogar neun Jahre Haft gefordert, das Gericht sah auch eine mögliche Spontantat. In einem ähnlichen Fall hatte eine Angeklagte im Jahr 2017 vier Jahre Gefängnis erhalten. Die damals 27-Jährige hatte ihre Schwangerschaft geheim gehalten, ihr Baby auf einer Flughafen-Toilette zur Welt gebracht und dort getötet.

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