Bei DemoKölner verbrennt Deutschlandflagge – Haftstrafe möglich

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Flagge_Symbol

Das Anzünden einer Deutschland-Flagge hat für einen Kölner nun rechtliche Konsequenzen. (Symbolbild)

Köln – Mit dem Straftatbestand der „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ wird einem 20-jährigen Kölner ein nicht alltäglicher Vorwurf vor dem Kölner Amtsgericht gemacht. Als Teilnehmer einer Demonstration soll er eine Deutschlandflagge zerstört haben. Dafür drohen dem Mann bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Kölner soll Deutschlandfahne in Wuppertal verbrannt haben

Bestraft wird, „wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt“, heißt es in Paragraph 90a des Strafgesetzbuches.

Der Kölner hatte in Wuppertal an einer Gegenveranstaltung zur Demonstration der Partei „Die Rechte“ teilgenommen, die diese wohl nicht zufällig am 20. April vergangenen Jahres, dem Geburtstag von Adolf Hitler, veranstaltet hatte. Der Beschuldigte soll am Wegesrand eine an einem Zaun eines Firmengrundstücks angebrachte Flagge der Bundesrepublik Deutschland erblickt und angezündet haben.

Köln: Anwalt sieht Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Flaggen

Der Fall wird in Köln verhandelt, da der Angeklagte als Heranwachsender gilt; hier kann das Wohnortprinzip angewandt werden. Die Hauptverhandlung soll im April stattfinden.

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Verteidiger Christian Mertens wollte sich auf Anfrage nicht zu dem konkreten Fall äußern, sagte aber, dass man grundsätzlich unterscheiden solle, ob kleine private Fahnen oder offizielle Länderflaggen, die etwa vor Botschaften wehen, in Mitleidenschaft gezogen würden. Das Gesetz macht hier aber zunächst keinen Unterschied.

Bundestag befasst sich mit Thema Flaggenverbrennung

Inzwischen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Thema Flaggenverbrennung. Eine Initiative des Bundesrates forderte, auch das Zerstören ausländischer Nationalfahnen unter Strafe zu stellen. Anstoß dafür war ein Vorfall in Berlin vor rund zwei Jahren.

Demonstranten hatten hier Israel-Fahnen angezündet, um gegen die Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem zu protestieren. Die Bilder aus der Hauptstadt gingen damals um die Welt. 

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