Bei Partynacht in KölnMann fasst anderem Mann ans Gesäß und landet vor Gericht

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Symbolbild

Köln – Es ist kein Geheimnis, dass Körperkonktakt – ob zufällig oder mit Absicht – in Diskotheken und Clubs an der Tagesordnung sind. Deshalb dachte sich Friseur Bernd P. (20, Name geändert) zunächst auch nichts dabei, als er um Mitternacht auf der Tanzfläche des Corner in der Schaafenstraße sich mit einem Bekannten vergnügte und plötzlich eine fremde Hand an seinem Gesäß verspürte. „Es war ein gezielter Griff“, erinnerte sich P. im Zeugenstand, der dem Grabscher anschließend sofort seine ablehnende Haltung kund tat: „Es war mir einfach unangenehm.“

Der Fummler hielt sich allerdings nicht daran, wiederholte seine Attacken mehrfach, bis es dem Friseur zu bunt wurde und er die Polizei rief. Wegen sexueller Belästigung saß der 44-jährige bisher strafrechtlich unbekannte Ministerialbeamte auf der Anklagebank. „Ich habe diese Taten nicht begangen“, ging der Mitarbeiter eines Staatssekretärs im Berliner Ministerium sogleich die Flucht nach vorn an. Warum der Friseur ihn denn derart schwer belasten würde? Darauf hatte er allerdings auch keine Antwort.

Augenzeugen bestätigen Grabschattake

Die Version des Friseurs wurde von einem Augenzeugen bestätigt, der die Grabschattacken des Angeklagten und auch dessen Reaktion auf die ablehnende Haltung des Friseurs beobachtet hatte: „Er lachte und meinte augenzwinkernd: „Es ist doch nix passiert.“ Allerdings sei es in dem Schwulenlokal „auch nicht unüblich, dass man berührt wird“.

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Gleichwohl blieb der Angeklagte bei seiner Version, Bernd P. zu keinem Zeitpunkt angefasst zu haben. Für das Gericht wie auch die Staatsanwaltschaft aufgrund der Beweislage schwer vorstellbar. Allerdings angesichts der Aussage des Zeugen offensichtlich doch nicht so schwerwiegend. Deshalb schlug das Gericht eine Verfahrenseinstellung vor, um so dem Angeklagten eine Eintragung ins Strafregister zu ersparen.

Der Beamte blieb zwar dabei, sich nichts vorwerfen zu müssen, wollte aber das Verfahren so schnell wie möglich beendet wissen, da er ohnehin für die Dauer des Prozesses ein Beförderungs-Stopp in Berlin habe in Kauf nehmen müssen. Zahlt er nun die festgesetzten 500 Euro Geldbuße ohne Anerkennung eines Schuldbekenntnisses, wird das Verfahren eingestellt.

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