Beleidigt, bespuckt, getretenKölner attackiert Polizisten und geht straffrei aus

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Der Beschuldigte wehrte sich gegen die Polizisten.

Köln – Ein Kölner Taxifahrer (30) hatte sich auf einer Geburtstagsfeier betrunken, sich danach im Bereich der Zülpicher Straße im Studentenviertel Kwartier Latäng mit seiner Lebensgefährtin gestritten; so stark, dass die Polizei gerufen wurde. Was dann passierte, brachte den gelernten Kaufmann im Einzelhandel am Montag auf die Anklagebank im Kölner Amtsgericht. 

Köln: Taxifahrer attackiert Polizisten in Studentenviertel

Die Polizisten wollten beim nächtlichen Vorfall im November 2018 die Personalien des Mannes überprüfen. Nachdem der sich geweigert hatte seinen Pass zu zeigen, wollten die Beamten den Mann durchsuchen, woraufhin dieser laut Anklageschrift völlig ausgerastet war. 

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Er bezeichnete die Beamten unter anderem als „Wichser“ und „Nazi-Fotze“. Als die Beamten den aufgebrachten Mann fixieren wollten, trat und schlug dieser um sich. Die Beamten setzten Pfefferspray ein. Der Angeklagte trat die Beamten gegen Beine, rammte sie mit seinem Oberkörper und pöbelte beim Abtransport im Polizeiwagen weiter. 

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Polizistin im Streifenwagen bespuckt 

Hier spuckte der Mann dann noch eine Beamtin an und traf deren Schulte. Eine Blutprobe ergab später einen Alkoholwert von zurückgerechnet auf den Tatzeitpunkt etwa 2 Promille. „Soweit er sich erinnern kann, räumt mein Mandant alle Vorwürfe ein“, sagte der Verteidiger des Angeklagten. 

Nüchtern würde er sich das nie erlauben, sagte der Taxifahrer, der Vorfall sei ihm furchtbar peinlich. Er entschuldigte sich bei den anwesenden Polizisten und sagte, er habe sein privates Problem auf diese abgewälzt. „Sie sehen ja, dass ich eigentlich ein ganz normaler Typ bin“, meinte der Taxifahrer noch. 

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Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Kölner Taxifahrer geht straffrei aus

Aufgrund des reuigen Geständnisses griff der Richter den Vorschlag des Verteidigers auf, das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Angeklagten gegen Geldauflage einzustellen. „Die Staatsanwaltschaft stimmt dem mit zwei zugedrückten Augen zu“, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. 

Der Taxifahrer muss demnach 1200 Euro zahlen, wovon der Großteil als Schmerzensgeld für die Polizisten verwendet wird. Die hatten bei den Angriffen Schürfwunden und Hämatome erlitten. Bei voller Begleichung der Geldauflage bleibt der Taxifahrer damit nicht vorbestraft.

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