Beleidigungen und perverse GestenUngewöhnlich hohe Strafe für Eishockey-Pöbler

Lesezeit 3 Minuten
Während des DEL-Derbys zwischen der Düsseldorfer EG und den Kölner Haien geschah der Vorfall auf der Tribüne.

Während des DEL-Derbys zwischen der Düsseldorfer EG und den Kölner Haien geschah der Vorfall auf der Tribüne.

  • Üblicherweise werden vergleichbare Verfahren eingestellt, zumal dann, wenn der Täter zuvor noch nie mit der Polizei zu tun hatte.
  • In diesem Fall jedoch setzte die Staatsanwaltschaft ein Zeichen.

Köln – Eishockeyfans sind als eher friedfertig bekannt. Von Ausschreitungen, Schlägereien oder auch nur Anfeindungen in den Kurven hört man selten. Was der Haie-Fan Jens Schiminowski beim Auswärtsspiel des KEC in Düsseldorf vor genau einem Jahr erlebte, ist daher schon ungewöhnlich.

Die Strafe wegen Beleidigung, die die Staatsanwaltschaft dem Täter per Strafbefehl aufgebrummt hat, ist aber noch viel ungewöhnlicher: 1600 Euro muss der 28-jährige Düsseldorfer Adam S. (Name geändert) zahlen. 40 Tagessätze zu je 40 Euro, fast eineinhalb Monatsgehälter.

„Das ist mal ein Wort“, freut sich Schiminowski über so viel Konsequenz. Und er muss es wissen. Der Eishockeyfan ist Richter am Kölner Landgericht, zurzeit abgeordnet an einen Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Üblicherweise werden Verfahren wie das vorliegende eingestellt, zumal dann, wenn der Täter – wie auch Adam S. – zuvor noch nie mit der Polizei zu tun hatte. „Der wird sich künftig zweimal überlegen, ob er sich nochmal so verhält“, sagt Schiminowski.

Alles zum Thema Polizei Köln

Haie-Fan Jens Schiminowski

Haie-Fan Jens Schiminowski

Pöbeleien und perverse Gesten

Was war passiert? Mit einem Freund hatte der Familienvater das Spiel im ISS Dome in Düsseldorf besucht. „Fast während des gesamten Spiels wurde ich von dem anderen übel bepöbelt, teilweise mit perversen Gesten, obwohl in der Nähe Kinder saßen“, berichtet Schiminowski. Als er den 28-Jährigen in einer Drittelpause zur Rede stellte, habe der ihn umso heftiger beleidigt. Also sprach der Richter Polizisten an, die den Störenfried abführten und seine Personalien notierten – zur Genugtuung umsitzender Zuschauer. „Das war schon lange fällig“, kommentierte ein Fan.

Es unternehme nur niemand etwas gegen solche Pöbler, glaubt Jens Schiminowski, weil man sich scheue, den ersten Schritt zu machen oder nicht wisse, an wen man sich wenden solle. „Das könnte anders sein“, sagt er und betont, er habe sich zu keinem Zeitpunkt als Richter zu erkennen gegeben. „Jeder andere könnte und sollte genauso handeln.“

Stadien sind kein rechtsfreier Raum

Stadien seien kein rechtsfreier Raum. „Niemand, egal ob Dietmar Hopp oder ein Normalbürger, muss sich bepöbeln lassen, weil er eine Sportveranstaltung besucht.“ Polizei, Düsseldorfer EG und die Verantwortlichen der Halle ISS Dome hätten von Beginn an „erstklassig“ reagiert: Adam S. bekam eine Woche nach dem Vorfall ein Stadionverbot.

Das könnte Sie auch interessieren:

Eine Sache allerdings stört den Richter dann doch: Erst auf mehrfache Nachfrage bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, wie das Verfahren denn ausgegangen sei, habe er kürzlich von dem Strafbefehl erfahren, der schon seit März rechtskräftig ist. „Das ist unnötig“, findet Schiminowski. Überall werde der Opferschutz propagiert. „Aber wenn man das nicht selbst nachhält und eigeninitiativ tätig wird, erfährt man nichts.“

Das Spiel gewannen die Haie übrigens 3:2 – alles in allem kein guter Tag für Adam S.

KStA abonnieren