Kölner Doping-UrteilDeshalb kann Felix Sturm auf eine mildere Strafe hoffen

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Felix Sturm (r.) im Kampf gegen Fjodor Tschudinow im Februar 2016 in Oberhausen.

Köln – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schuldspruch des Kölner Landgerichts gegen Felix Sturm (42) bestätigt. Und damit auch den Doping-Vorwurf, den der Boxer bis zuletzt bestritten hatte. Dennoch kommt es in Köln bald zu einer neuen Verhandlung. Und hier könnte die dreijährige Haftstrafe, die Sturm im Mai 2020 auch wegen Steuerhinterziehung erhalten hatte, tatsächlich abgemildert werden.

Felix Sturm streitet Doping-Vorwürfe ab

„Bezüglich des Dopings kann ich mit bestem Wissen und Gewissen sagen, dass ich das nicht gemacht habe“, hatte Sturm vor dem Landgericht erklärt. Nach dem WM-Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Februar 2016, der Sturm den WBA-Titel im Supermittelgewicht eingebracht hatte, waren im Urin des Siegers Spuren des anabolen Steroids Stanozolol festgestellt worden.

Die Nationale Anti-Doping-Agentur hatte kritisiert, dass der Fall sportrechtlich vom Boxverband WBA nicht nach den Vorgaben des weltweit geltenden Anti-Doping-Codes behandelt worden sei. Sturm war weder gesperrt, noch war ihm der gewonnene WM-Titel aberkannt worden. Auch seitens des Bundes Deutscher Berufsboxer, dem Dachverband, hatte es keine Konsequenzen für Sturm gegeben.

Kölner Gericht wertete Box-Doping als Körperverletzung

„Für die Doper in Deutschland ist es damit ungemütlicher geworden“, sagt der Kölner Sportrechtsexperte Prof. Jan F. Orth zur Doping-Entscheidung des Landgerichts, die der BGH nun bestätigt hat. Das Urteil zeige, dass „auch bei ganz geringer Steroid-Kombination mit einer geschlossenen Indizienkette auch in Fällen schwieriger Beweislage ein Tatnachweis möglich ist.“

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Das besondere an der nun rechtskräftigen Verurteilung ist auch die Tatsache, dass diese nicht nur für den Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz erfolgte, sondern das Landgericht auch den angeklagten Tatbestand der Körperverletzung als erfüllt angesehen hatte. Demnach habe Tschudinow zwar mit Verletzungen im Kampf rechnen müssen, jedoch ausdrücklich nicht durch einen gedopten Gegner.

Neue Verhandlung wegen Steuerhinterziehung

Trotzdem wird es in absehbarer Zeit zu einer neuen Verhandlung vor dem Landgericht kommen. Der BGH bestätigte zwar den grundsätzlichen Schuldspruch gegen Sturm, im Komplex um dessen Steuerhinterziehung seien aber womöglich Fehler unterlaufen. So könnten sich von Sturm geltend gemachte Betriebsausgaben von 850.000 Euro laut BGH auf mehrere, statt nur auf ein Jahr beziehen.

Rund eine Million Euro soll Sturm, der vergangenen Dezember sein Box-Comeback bestritten hatte, laut Landgericht in den Jahren 2008 bis 2010 und 2013 am Fiskus vorbei geschleust haben. Sollte sich im neuen Prozess herausstellen, dass Sturm (bürgerlicher Name: Adnan Catic) doch weniger Steuern als bisher angenommen hinterzogen hat, kann er mit einer Reduzierung seiner Strafe rechnen.

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