Bürger scheitert vor GerichtNächtliche Ausgangssperre in Köln ist verhältnismäßig

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Ausgangssperre 1

Die Schildergasse am Samstag kurz nach Inkrafttreten der Ausgangssperre.

Köln – Die nächtliche Ausgangssperre in Köln hat in erster Instanz vor Gericht Stand gehalten. Die Maßnahme sei zur Bekämpfung der Corona-Pandemie voraussichtlich verhältnismäßig und zumutbar, entschied das Verwaltungsgericht und lehnte den Eilantrag eines Bürgers ab, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Ausgangssperre sei gesetzlich zulässig, weil die zuvor getroffenen Maßnahmen den Anstieg der Inzidenzwerte nicht verhindert hätten, entschied die Kammer. Außerdem sei die Maßnahme verhältnismäßig, obwohl sie tief in die Freiheiten der Bürger eingreife. Ein weniger grundrechtseinschränkendes, aber gleich geeignetes Mittel zur Infektionsbekämpfung sei jedoch derzeit nicht ersichtlich, war das Gericht überzeugt. 

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Angesichts der zu erwartenden Verschärfung der Infektions-Lage und der zugespitzten Situation auf den Intensivstationen sei es dem Antragsteller zuzumuten, seine Lebensgewohnheiten für einen begrenzten Zeitraum umzustellen und das Haus zwischen 21 und 5 Uhr nicht zu verlassen. Sein Bedürfnis, abends die Wohnung etwa für eine Jogging-Runde verlassen zu können, müsse hinter der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zurücktreten. Oberbürgermeisterin Henriette Reker begrüßte die Entscheidung. „Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass durch die Ausgangsbeschränkung und der damit einhergehenden Reduzierung der Kontakte, die Infektionszahlen gesenkt und die Krankenhäuser und Intensivstationen effektiv entlastet werden“, sagte Reker.

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40 Eilanträge eingegangen

Beide Seiten können binnen 14 Tagen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, über die vor dem Oberverwaltungsgericht Münster entschieden würde.

Der Kölner Rechtsanwalt Martin W. Huff hält die Entscheidung des Gerichts für korrekt. „Die Argumentation ist zutreffend und wägt die verschiedenen Interessen sorgfältig ab“, sagte der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln. Berufliche und andere wichtige Tätigkeiten blieben auch in der Sperrzeit erlaubt, betonte Huff, der für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ regelmäßig Kolumnen in der Magazin-Serie „Recht und Ordnung“ schreibt. „Bis 21 Uhr und dann wieder ab 5 Uhr kann man nun wirklich die meisten privaten Angelegenheiten erledigen“, sagte Huff.

Gegen die Ausgangssperre waren bis Mittwochnachmittag 40 Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingegangen, einige davon verbunden mit einer Klage. Nur ein einziger davon wurde nun abgelehnt, doch die Entscheidung dürfte Signalwirkung für alle anderen Verfahren haben. Wann diese entschieden werden, ist noch unklar. Zwischen 21 und 5 Uhr morgens darf seit Samstag in Köln nur raus, wer einen triftigen Grund dafür hat – etwa den Arbeitsweg. In den ersten Nächten hielten sich die meisten Kölner an die neue Regel. Polizei und Ordnungsamt kontrollierten großflächig.

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