Chlodwigplatz in KölnAnwalt nach tödlichem KVB-Unfall aus Haft entlassen

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An der Unfallstelle wurden Blumen und Kerzen aufgestellt.

Köln – Der Rechtsanwalt, der an Karnevalsfreitag an der Haltestelle Chlodwigplatz einen Polizeibeamten vor eine Straßenbahn gestoßen haben soll, ist am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Dies erfuhr der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Ermittlerkreisen.

Damit nimmt der Fall eine überraschende Wendung. Gegen den Juristen bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, heißt es. Nach neuen Erkenntnissen sei nicht auszuschließen, dass es sich bei dem Geschehen auf dem Bahnsteig auch um eine Aneinanderreihung unglücklicher Umstände handeln könnte – mit anderen Worten: um einen tragischen Unfall.

Polizist starb noch an der Unfallstelle

Der Polizist, der in Düsseldorf beim Landeskriminalamt (LKA) arbeitete, war bei dem Sturz vom Bahnsteig zwischen die Waggons einer anfahrenden Bahn geraten und überrollt worden. Er starb noch an der Unfallstelle.

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Der Zeitpunkt der vorzeitigen Freilassung des 44-jährigen Anwalts kommt insofern unerwartet, als erst für Donnerstag ein Haftprüfungstermin anberaumt war. Der Kölner Strafverteidiger Daniel Wölky, der den beschuldigten Rechtsanwalt vertritt, wollte am Dienstagabend auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben.

Der Polizei liegt ein Überwachungsvideo vor

Bei ihren Ermittlungen stützt sich die Polizei vor allem auf ein Überwachungsvideo der KVB. Darauf ist die entscheidende Szene an der Haltestelle zwar zu sehen, aber nicht besonders deutlich. Der Film soll demnach zumindest den Schluss zulassen, dass es sich auch um einen unabsichtlichen Zusammenstoß gehandelt haben könnte, durch dessen Folge der Polizist rückwärts auf die Gleise stürzte.

Der Anwalt meldete sich noch am selben Abend nach dem Unglück als Zeuge bei der Polizei. Einen Tag später jedoch wurde er als Beschuldigter festgenommen – entgegen erster Berichte nicht am Flughafen Köln-Bonn, sondern im Kölner Hauptbahnhof, wo er sich mit den Ermittlern getroffen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft ließ den Rechtsanwalt wegen Totschlags einem Haftrichter vorführen. Der schwächte den Vorwurf bereits auf fahrlässige Tötung ab, verhängte allerdings wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft gegen den 44-jährigen Anwalt. Aus dieser ist er nun entlassen worden. Die Ermittlungen dauern an.

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