Corona in KölnWie erhalten Genesene jetzt ihren Nachweis?

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Gesundheitsamt Genesen

Der positive Laborbefund muss beim Gesundheitsamt am Neumarkt vorgezeigt werden.

Köln – Der Beschluss des Krisenstabs der Stadt Köln, dass sich mit dem Coronavirus infizierte Menschen nun selbstständig in Quarantäne begeben müssen und nicht mehr vom Gesundheitsamt per Ordnungsverfügung darüber informiert werden, hat auf den Erhalt des Genesenennachweises zunächst keinen Einfluss.

Bislang erhielten positiv getestete Personen automatisch ein Schreiben der Stadt zu ihrem persönlichen Genesenen-Status. Mit der darin enthaltenen ID war es möglich, auf der Homepage der Stadt ein individuelles Genesenen-Zertifikat als QR-Code zu generieren – um dieses etwa in der Corona-Warn-App hochzuladen.

Positives Ergebnis des PCR-Tests für Genesenennachweis

Das bleibt auch unter der Neuregelung so. „Das Gesundheitsamt verschickt die Nachweise weiterhin automatisiert. Infizierte mit PCR-Ergebnis müssen also, wie bisher, nichts tun“, erklärte ein Sprecher der Stadt am Dienstag. Zuvor hatte es irreführenderweise geheißen, die Bescheinigung würde bei Vorlage des Befundes verschickt.

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Desweiteren können Genesene unter Vorlage des PCR-Nachweises auch in Kölner Apotheken eine entsprechende Bescheinigung erhalten.

Corona-Infizierte zu Quarantäne verpflichtet

Grundsätzlich sind Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizieren, dazu verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben und ihre Kontaktpersonen zu informieren. Das geht aus der aktuellen NRW-Coronaschutzverordnung hervor. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Bußgelder.

Das Ende der Isolation erfolgt nun ebenfalls ohne Anordnung des Gesundheitsamts: nach sieben Tagen können sich Betroffene freitesten, dafür ist ein Schnelltest ausreichend. Nach zehn Tagen endet die Quarantäne automatisch – hierfür ist kein weiterer Corona-Test nötig.

Das Genesenen-Zertifikat ist nach überstandener Corona-Infektion für drei Monate gültig – beginnend 28 Tage nach einem positiven PCR-Test.

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