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Corona in KölnWie es jetzt bei einer Inzidenz über 100 weiter geht

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Einkaufen in Corona-Zeiten (Symbolbild)

Köln – Nachdem die Inzidenz in Köln an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 lag und damit mögliche Lockerungen näher rückten, steht der Zähler nun wieder auf null. Der aktuelle Wert am Montag: 105,3 – also über 100. Für mögliche Lockerungen muss der Wert allerdings an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegen, das Zählen fängt also wieder von vorne an. Dennoch ändern sich die Corona-Regelungen schon jetzt. Der Grund: Der städtische Krisenstab hat die Allgemeinverfügung, die bis Montag galt, nicht verlängert. Die Folge: In Köln greift ab diesem Dienstag die bundeseinheitliche Notbremse. Wie geht es jetzt weiter? Was muss passieren, damit weitere Lockerungen möglich sind? Und warum ist die Inzidenz plötzlich wieder angestiegen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

In Köln greift ab sofort die Bundesnotbremse. Was bedeutet das?

Das hat unter anderem Auswirkungen auf die nächtliche Ausgangssperre. Diese galt bisher zwischen 21 und 5 Uhr. Mit dem Außerkraftsetzen der städtischen Allgemeinverfügung wird die Ausgangssperre nun um eine Stunde nach hinten verschoben und gilt erst ab 22 Uhr. Joggen und Spazierengehen ist bis 24 Uhr möglich – allerdings nur alleine, also auch nicht in Begleitung von vollständig Geimpften oder Genesenen, die von der Ausgangssperre nicht mehr betroffen sind und sich zu jeder Zeit auch mit mehreren ebenfalls Geimpften oder Genesenen draußen aufhalten dürfen.

Zudem darf der Einzelhandel ab Mittwoch wieder zum „Click & Meet“-Prinzip wechseln, da die Inzidenz den Grenzwert von 150 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten hat. Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden mit einer vorherigen Terminbuchung und dem Vorzeigen eines aktuellen negativen Testergebnisses die Geschäfte betreten dürfen – allerdings nur ein Kunde oder eine Kundin pro 20 Quadratmeter.

Auswirkungen auf weitere Corona-Regeln, die die Stadtverwaltung unabhängig von den bundesweiten Vorgaben angeordnet hat, hat die Aufhebung der Allgemeinverfügung nicht. Diese Maßgaben bleiben bestehen, zum Beispiel die Einschränkungen für Hotspots in Bereichen der Innenstadt wie dem Rheinufer. „Aktuell sind keine weiteren Lockerungen hinsichtlich der Alkoholkonsum- und Verweilverbote geplant“, sagt die Stadtverwaltung.

Seit dem 7. Mai ist die Inzidenz kontinuierlich gesunken – teils sogar in großen Schritten. Warum steigt sie nun wieder?

Das könnte an Christi Himmelfahrt liegen. Ein leichter Anstieg nach Feiertagen sei nicht unüblich, so ein Sprecher der Stadt. Grund dafür seien die vermehrten Testungen und die damit verbundene Häufung von positiven Ergebnissen im Vorfeld von Feiertagen. „Ein weiterer Faktor ist, dass einige Labore in diesem Zeitraum Ergebnisse gebündelt verschicken, sodass auch Nachmeldungen eine Rolle spielen“, so der Stadtsprecher. Dass die Inzidenz im Nachhinein nach unten korrigiert wird, sollte der Anstieg tatsächlich mit Nachmeldungen zusammenhängen, sei jedoch nicht üblich, heißt es vonseiten des Landeszentrum Gesundheit NRW.

Was passiert, wenn die Inzidenz nun unter 100 sinkt?

Erst einmal nichts. Denn: Die Inzidenz muss an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegen, damit zwei Tage später die durch die Corona-Schutzverordnung des Landes vorgegebenen Lockerungen umgesetzt werden können. Beispiel: Sollte die Inzidenz am Dienstag erstmalig unter 100 liegen und dies auch bis Samstag bleiben, dann würden die Regeländerungen ab Pfingstmontag gelten.

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Würde der Wert hingegen einen Tag später, also am Mittwoch, erstmals die 100 unterschreiten, würde sich der Stichtag für mögliche Lockerungen um drei Tage nach hinten verschieben. Der Grund: Sonntag und Pfingstmontag werden nicht mitberechnet. Somit müsste die Inzidenz bis Dienstag, 25. Mai, konsequent unter 100 bleiben, sodass ab dem übernächsten Tag, in diesem Fall der Donnerstag, 27. Mai, Regeländerungen umgesetzt werden können.

Wie sähen hier die Lockerungen aus?

Grundsätzlich gilt, dass die Bundesnotbremse in diesem Fall außer Kraft tritt und die Stadt sich an die Landesvorgaben halten muss. Bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 100 sieht die Corona-Schutzverordnung vor, dass etwa die nächtliche Ausgangssperre vollständig entfällt und die Kontaktbeschränkung gelockert wird. Somit wären Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten, plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre, möglich.

Außengastronomien könnten öffnen, genau wie der Einzelhandel. Das „Click & Meet“-Prinzip würde entfallen, eine vorherige Terminvereinbarung wäre nicht mehr nötig – lediglich ein negatives Testergebnis oder ein Beleg darüber, dass man vollständig geimpft oder genesen ist. Hotels dürften wieder für Privatgäste, die ein negatives Testergebnis vorweisen, öffnen und 60 Prozent ihrer Kapazität belegen.

Wie reagieren Handel und Gastronomie auf mögliche Lockerungen?

zuständigen Branchenverbände erneuerten am Montag eine bekannte Kritik: fehlende Einheitlichkeit. Durch den Übergang vom Bundesinfektionsschutzgesetz zu den Corona-Schutzverordnungen der Länder entstünden wieder „Flickenteppiche“, sagte Jörg Hamel, Geschäftsführer des Handelsverbands in der Region Köln, Düren und Aachen. Er befürchtet etwa, dass bei weiter fallenden Inzidenzen ein Shopping-Tourismus zwischen Kommunen mit geöffnetem und geschlossenem Handel einsetzen könnte.

Der Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein beklagte, Länder wie die Niederlanden und auch andere Bundesländer seien in der Krise großzügiger mit Öffnungen gewesen als Nordrhein-Westfalen. Der Verband fordert eine Öffnungsperspektive, die für Innen- und Außengastronomie gleichermaßen gelten soll. „Die Maßnahmen und Schutzvorkehrungen sind weiter verfeinert worden“, sagte ein Sprecher. Die Kombination aus AHA-Regeln und dem Einlass ausschließlich für Getestete, Geimpfte und Genesene biete „extrem viel Schutz“.

Können Lockerungen von der Stadt verhindert werden?

Ja. Die Stadt muss sich zwar grundsätzlich an die durch das Land NRW vorgegebenen Regelungen halten, kann diese aber mit Hilfe einer Allgemeinverfügung verschärfen. Beispiel: Weder die Bundesnotbremse noch die Corona-Schutzverordnung des Landes sehen ein Alkoholkonsumverbot vor. Die Stadt Köln hat ein solches Verbot dennoch per Allgemeinverfügung an verschiedenen Hotspots beschlossen. Ob der städtische Krisenstab sich nun für Verschärfungen entscheiden wird, wenn die Inzidenz lange genug unter 100 liegt, ist bisher aber unklar.

Wieso ist die Inzidenz in Städten wie München und Hamburg schon jetzt viel niedriger als in Köln?

Eine genaue Erklärung gibt es dafür nicht. Die Inzidenz kann beispielsweise aufgrund der Anzahl durchgeführter Testungen variieren: Wenn sich mehr Leute testen lassen, ist die Wahrscheinlichkeit höher, mehr infizierte Personen zu entdecken. Zudem kann etwa ein einziges Ereignis, bei dem sich gleich mehrere Personen infizieren und daher positiv getestet werden, dazu führen, dass die Inzidenz sprunghaft ansteigt.  

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