Corona-KriseKöln verhängt Alkoholverbot – Die neuen Regeln im Überblick

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OB Henriette Reker auf der Pressekonferenz nach der Sitzung des städtischen Krisenstabs.

Köln – Fast eine Stunde später als angekündigt erscheint Oberbürgermeisterin Henriette Reker am Freitagnachmittag im Rathaus. Die Stunden zuvor seien von intensiven Beratungen zur Corona-Situation geprägt gewesen. Zunächst bei der Sitzung des Kölner Krisenstabs, anschließend bei einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und zehn weiteren Oberbürgermeistern großer deutscher Städte. „Das waren sehr gute Gespräche. In zehn Tagen wollen wir diese Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin wiederholen, um erneut über die aktuelle Lage zu sprechen“, sagt Reker.

Denn die zuletzt stark gestiegenen Infektionszahlen zwingen die Oberbürgermeisterin als Leiterin des Krisenstabs zum Handeln. Der sogenannte Inzidenzwert, der die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums misst, liegt am Freitag mit aktuell 49,8 kurz davor, den kritischen Wert von 50 zu überschreiten – und aus Köln ein Risikogebiet zu machen. „Es ist wichtig, dass wir schauen, wie wir schon jetzt die Personenanzahl an bestimmten Orten reduzieren, die Einhaltung der Maskenpflicht durchsetzen und private Feiern weiter einschränken können“, so Reker. Aus diesem Grund hat der Krisenstab verschärfte Schutzmaßnahmen für das Stadtgebiet beschlossen, die ab diesen Samstag gelten.

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Alkoholverbote

Nach 22 Uhr darf im öffentlichen Raum kein Alkohol mehr konsumiert werden. Zudem verhängt die Stadt an den Wochenenden zwischen Freitag, 20 Uhr, und Montag, 6 Uhr, ein Alkoholverkaufsverbot. Dies gilt jedoch nur an den Feier-Schwerpunkten, die in den kommenden Tagen noch genauer definiert werden sollen. Die Gastronomie ist von diesen Regelungen ausgeschlossen.

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum – also auf den Straßen, Plätzen, Parks und Grünflächen der Stadt– wird verstärkt. Demnach dürfen sich nur noch fünf statt wie bisher zehn Personen aus verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Diese Anzahl darf überschritten werden, sollten die Personen lediglich aus zwei unterschiedlichen Haushalten stammen.

Private Feiern

Private Feiern im Rahmen eines herausragenden Anlasses – wie etwa Hochzeiten, Taufen und runde Geburtstage – außerhalb der Wohnung (also in Gaststätten oder in anderen eigens angemieteten Räumen) müssen auf maximal 25 Personen beschränkt werden. Zudem besteht weiterhin die Pflicht, die jeweilige Feier drei Werktage vorher beim Ordnungsamt anzumelden – mitsamt einer verantwortlichen Person.

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Auch Feierlichkeiten von Vereinen, die in Gastronomie-Betrieben mit entsprechendem Hygienekonzept stattfinden sollen, sind von diesen Regelungen betroffen. Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung rät Reker dringend ab. „Ein Abendessen mit wenigen Freunden ist möglich. Aber bitte keine Partys und ausgelassenen Feiern“, so die OB. „Hier erscheinen uns zehn Personen als maximale Anzahl angemessen.“

Maskenpflicht

Die Pflicht, eine Mund-und-Nasenbedeckung zu tragen, wird auf Orte im Freien, an denen sich viele Personen begegnen und der notwendige Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ausgeweitet – davon betroffen sind etwa die Fußgängerzonen und die großen Einkaufsstraßen. Zuvor galt die Maskenpflicht lediglich in Supermärkten und Geschäften sowie in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.

Sperrstunde

Es werde in Köln auch künftig auf eine Sperrstunde verzichtet, sagt Reker. Damit übertrage sie eine „besondere Verantwortung“ an die Gastronomen und ihre Gäste. „Nur weil es bei einigen wenigen zu Regelverstößen kommt, wollen wir nicht alle anderen bestrafen“, so die Oberbürgermeisterin. Jedoch behalte sie sich vor, dies zu ändern, sollte die Anzahl der Regelverstöße zunehmen. „Wenn wir feststellen müssen, dass das nicht klappt und die Gastronomen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, ist eine Sperrstunde dringend notwendig“, so Reker.

Einzelhandel

Im Einzelhandel gilt ab sofort eine neue Quadratmeter-Regel: Es muss sichergestellt werden, dass sich im Geschäft lediglich ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Veranstaltungen

Die Anzahl der Zuschauer muss wegen des steigenden Inzidenzwerts reduziert werden. Veranstaltungen dürfen an diesem Wochenende lediglich mit weniger als 1000 Personen stattfinden. Diese Grenze wurde vom Kölner Gesundheitsamt festgelegt.

Kultur

Kulturelle Veranstaltungen, zu denen sowieso weniger als 1000 Zuschauer zugelassen sind – etwa Aufführungen in Oper, Schauspiel, in freien Theatern oder an anderen Kulturorten – mit einem Hygienekonzept können auch nach Inkrafttreten der neuen Maßnahmen weiterhin stattfinden. Es gelten die durch das jeweilige Hygienekonzept vorgegebenen Besucherobergrenzen.

Weiterer Todesfall

In Köln ist eine weitere Person im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben. Dabei handelt es sich laut Stadt um einen 62 Jahre alten Mann. Ob er an Vorerkrankungen gelitten hat, ist bisher nicht bekannt. Bislang sind damit 126 Kölnerinnen und Kölner, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben. Aktuell sind nach Angaben des Gesundheitsamtes 684 Personen akut und bestätigt mit dem Coronavirus infiziert – 78 mehr als noch am Vortag. Am Freitagnachmittag bestätigte die Stadt den insgesamt 5726. Fall, wobei davon bereits 4916 Personen als geheilt gelten.

84 der aktuell Infizierten befinden sich derzeit in stationärer Quarantäne im Krankenhaus, davon 28 auf der Intensivstation. Der Anstieg der Infektionszahlen sei auf den Beginn der Herbstsaison zurückzuführen, da die Menschen sich wieder vermehrt in Innenräumen aufhielten, sagt die Oberbürgermeisterin. „Ich kann natürlich verstehen, dass sich bei Regen und Kälte niemand mehr ins Freie setzen möchte.“ Daher müsse nun auf die entsprechenden Lüftungsmaßnahmen geachtet werden.

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