Corona in KölnWas ist erlaubt und was nicht? – Nun gelten diese Regeln

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Endlich mal wieder auf ein Konzert in Köln gehen? Das ist mittlerweile wieder möglich. (Archivfoto)

  • Vom Pfingstwochenende an gibt es nach wochenlanger Corona-Zwangspause wieder mehr Freizeitmöglichkeiten für die Menschen in NRW.
  • Was bedeutet das für Köln? Welche Unternehmungen sind möglich, welche Attraktionen öffnen wieder?
  • Und was besagen die neuen Regeln, die ab Samstag gelten? Ein Überblick.

Köln – Das lange Wochenende steht bevor, die Wetteraussichten sind vielversprechend. Und pünktlich zu Pfingsten werden am Samstag weitere Einschränkungen aufgehoben.

Welche Unternehmungen sind möglich?

  • Open-Air-Konzert

Im Green-Room im Stadtgarten an der Venloer Straße finden seit kurzem wieder Konzerte unter freiem Himmel statt: DJ Money läutet am Samstag um 20 Uhr das lange Wochenende mit Disco-, Balearic- und Electronica-Klängen ein. Der Eintritt ist frei, der Mindestverzehr beträgt 10 Euro. Der Sonntag 31. Mai, steht an gleicher Stelle hingegen im Zeichen des Jazz: Das Kölner Trio „Soulcrane“ um den Trompeter Matthias Schwengler präsentiert gemeinsam mit Gast Matthew Halpin am Saxofon Retro-Klänge gepaart mit neuen Jazz-Ansätzen. Beginn ist um 18 Uhr, der Eintritt kostet 20 Euro.

  • Führungen

Führungen in Museen und im Freien sind ab Samstag unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder erlaubt. Am Sonntag findet um 16 Uhr eine Baumführung am Ebertplatz statt. An zwölf ausgewählten Beispielen will die AG Begrünung auf die besonderen Eigenschaften der Bäume aufmerksam machen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist bis zum heutigen Freitag um zwölf Uhr via E-Mail ist möglich. Treffpunkt ist der Brunnen. Der Eintritt ist frei. begruenung@unser-ebertplatz.koeln

Alles zum Thema Konzerte in Köln

Über die dunkle Seite Kölns und Kriminalfälle von der Römerzeit bis heute berichtet Stadtführer Manfred Speier in seinem Rundgang „Crime am Rhein“. Am Pfingstmontag können die Teilnehmer ab 15.30 Uhr erfahren, wie etwa Kriminelle im Mittelalter bestraft wurden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist unter der Rufnummer 0157/58246758 möglich. Treffpunkt ist die Kreuzblume vor dem Dom. Die Teilnahme kostet neun Euro.

  • Grünanlagen und Tierpark

Bei einem Spaziergang im Forstbotanischen Garten in Rodenkirchen können die Besucher eine Rhododendronschlucht, eine Pfingstrosenwiese sowie eine japanische Abteilung mit Kirschen- und Azaleenblüten entdecken. Für Familien eignet sich ein Besuch des Lindenthaler Tierparks an der Kitschburger Straße. Hier können Eltern und Kinder Tiere wie Ziegen, Schafe, Rinder, Pfauen sowie Hühner aus nächster Nähe betrachten. Tierfutter ist nur begrenzt an einem Automaten verfügbar. Auch in der Flora und dem sich daran anschließenden Botanischen Garten können Besucher Pflanzenvielfalt erleben. Aufgrund des zu erwartenden hohen Besucheraufkommens empfehlen alle drei Einrichtungen das Tragen einer Maske.

  • Schifffahrt

Eine einstündige Fahrt auf den Schiffen der Köln-Düsseldorfer ist am Pfingstwochenende täglich möglich. Die erste Fahrt beginnt jeweils um 10.30 Uhr, die letzte um 18 Uhr. Tickets für Erwachsene kosten zwölf Euro, Kinder zwischen 4 und 13 Jahre zahlen sechs Euro.

  • Ausstellung

Mit seiner Jahresausstellung „Reizend! Tanz in der Werbung“ begibt sich das Deutsche Tanzarchiv Köln, Im Mediapark 7, in die bunte Welt der Reklame und fragt, warum Tanz und Werbung so eine enge Verbindung in der Geschichte eingegangen sind. Die Schau vereint Objekte vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Sie ist täglich von 14 bis 19 Uhr geöffnet. Der Eintritt kostet fünf Euro, ermäßigt drei Euro.

Was ist erlaubt und was nicht? Diese Regeln gelten ab Samstag

  • Mit wie vielen Menschen darf ich mich treffen?

Bisher durften sich Menschen aus zwei Haushalten treffen. Von Samstag an sind Zusammenkünfte im öffentlichen Raum für bis zu zehn Personen wieder möglich. Voraussetzung: Die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein. Außerhalb der zulässigen Treffen ist grundsätzlich weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

  • Gilt die Maskenpflicht noch?

Die generelle Maskenpflicht wurde bis zum 15. Juni verlängert. Ein Mund-Nase-Schutz ist weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Räumen zum Beispiel bei Konzerten und Aufführungen (außer am Sitzplatz) oder in Tierparks und Zoos, in Geschäften, Einkaufszentren, gastronomischen Betrieben (außer am Sitzplatz) erforderlich. Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen, sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

  • Was darf wieder öffnen?

Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder öffnen, wenn sie entsprechende Hygienestandards sicherstellen. Allerdings nur mit bis zu einem Viertel der regulären Zuschauerkapazität und höchstens 100 Zuschauern. Die Kölner Bühnen und Kinos warten größtenteils noch mit einer Öffnung. Die Studiobühne Köln nimmt ihre Spielzeit erst wieder im September auf, das Theater im Bauturm wird voraussichtlich erst ab Mitte Juni loslegen. Das Odeon-Kino kündigt seine Rückkehr für Donnerstag, 4. Juni an.

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Messen und Kongresse können mit Schutzkonzepten und beschränkter Besucher- und Teilnehmerzahl wieder stattfinden.

Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen (also bis zu zehn), ist auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet.

  • Was ist nicht erlaubt?

Clubs und Bars sowie Großveranstaltungen aller Art sind weiterhin untersagt. Grillen auf öffentlichen Plätzen ist verboten, während Picknicken unter Einhaltung des Kontaktverbots erlaubt ist. 

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