Corona-PandemieAlkoholkonsumverbot in Köln teilweise aufgehoben

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Symbolbild

Köln – Das Land Nordrhein-Westfalen hat das allgemeine Alkoholkonsumverbot, das bis zuletzt ganztägig im öffentlichen Raum galt, aufgehoben. Es ist somit nicht mehr Teil der Corona-Schutzverordnung. Mithilfe eines entsprechenden Amtsblattes behält die Stadt Köln das Alkoholkonsumverbot aber an bestimmten Hotspots bei. Das hat der Krisenstab in seiner Sitzung am Montag beschlossen.

Zu den Hotspots gehören die Altstadt, das Kwartier Latäng, die Bereiche rund um den Brüsseler Platz sowie um den Stadtgarten, die Schaafenstraße samt Umgebung und der Rheinboulevard in Deutz. Dort ist der Verzehr von alkoholischen Getränken ab sofort zwischen 15 und sechs Uhr verboten. Nichts ändert sich hingegen am Alkoholverkaufsverbot. Dieses gilt weiterhin stadtweit zwischen 23 und 6 Uhr.

Land NRW kommt möglicher Klage zuvor

Mit der Aufhebung des Alkoholverbots kommt das Land NRW einer möglichen Klage zuvor, so wie sie es in Bayern gegeben hat. Dort hatte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof vor rund einer Woche das Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Begründung: Alkoholverbote seien laut Infektionsschutzgesetz lediglich an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen, nicht aber im kompletten Bundesland. Damit gab das Gericht dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg statt.

Alles zum Thema Henriette Reker

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Oberbürgermeisterin Henriette Reker appelliert an die Kölnerinnen und Kölner, sich auch weiterhin an die Corona-Schutzmaßnahmen zu halten. Wichtig sei etwa, dass sich im öffentlichen Raum ein Haushalt nur mit einer anderen Person treffen darf. Schließlich war das stadtweite Alkoholkonsumverbot unter anderem beschlossen worden, um Ansammlungen in der Öffentlichkeit zu unterbinden – die unter Alkoholeinfluss möglicherweise geselliger ausfallen als gewünscht.

Denn das vom Land vorgegebene Ziel ist es, bis Mitte Februar eine Inzidenz unter 50 zu erreichen – ansonsten drohen den Kommunen noch einmal schärfere Maßnahmen. „Im Moment sind wir von der 50 noch weit entfernt. Deswegen müssen wir gucken, was für uns die richtigen Maßnahmen sind“, so Reker. Nicht zu vergessen sei auch, dass „wir mitten in der Session sind“. Es werde sicherlich Gruppen geben, die an Karneval im öffentlichen Raum feiern wollen. „Das wird aber nicht möglich sein. Schon gar nicht mit Alkohol“, so Reker.

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