Demonstration von „Machtgefühl“Ein Mann fasst einer Frau in Köln unter den Rock

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Blick auf den Eingang des Justizzentrums an der Luxemburger Straße in Köln

Köln – Es war am 10. Februar dieses Jahres, gegen zwei Uhr in der Nacht, als Petra M. mit ein paar Freundinnen die Kneipe „Stiefel“ im Kwartier Latäng verließ. An der Ecke Zülpicher Straße, Roonstraße mussten sich die Frauen durch eine Menschenmenge der „Shorty Shooter Bar“ drängen. Petra M. ging hinter einer Freundin her, die anderen folgten. In diesem Moment spürte sie, dass ihr jemand unter den Lederrock fasste und sie sowohl am Gesäß als auch im Schritt berührte. Sofort sah sie sich um und bemerkte neben sich einen jungen Mann. Mit den Worten „Hey, was soll das denn“ schubste sie ihn weg. Er grinste und verschwand.

So schilderte Petra M. am Freitag vor dem Amtsgericht ein Geschehen, das Boris T. (24, alle Namen geändert) eine Anzeige wegen sexueller Belästigung einbrachte. „Wie er mir ins Gesicht geschaut und gelacht hat, das war mit das Schlimmste“, sagte die 30-jährige Sozialarbeiterin; sie nannte es eine Demonstration von „Machtgefühl“.

Zwei Promille im Blut

Kurz nach dem Vorfall sahen die Frauen, dass sich Boris in die Warteschlange vor der „Roonburg“ eingereiht hatte. Kurz entschlossen gingen sie zum Türsteher und warnten ihn davor, den „Grapscher“ einzulassen. Der Mann empfahl ihnen, die Polizei zu rufen. Die war schnell zur Stelle. Ein Atemalkoholtest ergab, dass Boris T. umgerechnet etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Was ihm zur Last gelegt wurde, stritt er ab.

Das setzte er im Gerichtssaal vehement fort. Wahlweise sagte der 24-Jährige, der eine dunkle Hautfarbe hat, es handle sich um eine Verwechslung oder aber Rassismus sei im Spiel. Zwar hatten Petra M.s Freundinnen die Tat nicht mitbekommen und nur die Reaktion darauf beobachtet, doch der Richterin reichte die Aussage der 30-Jährigen, um den Anklagevorwurf für bestätigt zu halten. Im Zeugenstand habe sie sich uneingeschränkt glaubhaft geäußert und keinerlei „Belastungstendenz“ erkennen lassen.

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Boris T. war zudem angeklagt, das Jobcenter betrogen zu haben. Pflichtwidrig habe er es unterlassen, die Aufnahme einer Beschäftigung als Lager- und Transportarbeiter zu melden, und weiter Hartz IV bezogen. Auch diesen Vorwurf stritt der Angeklagte ab. Die Amtsrichterin sah den Betrug hingegen als erwiesen an, weil er eine Meldung nicht nachweisen konnte. Sie verurteilte Boris T. zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte 850 Euro beantragt.

Mit dem Urteil zeigte sich Boris T. nur insoweit einverstanden, als es den Betrug betrifft. Im Übrigen sei die Strafe ungerecht; er werde in Berufung gehen.

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