Diebestour an HeiligabendEinbrecher schläft am Tatort in der Kölner Südstadt ein

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Symbolbild

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Köln – „Tatzeitraum ist die Heilige Nacht“, sagt Amtsrichter Bernd Krieg. „Mich wundert hier eigentlich nichts mehr“, schmunzelt der Jurist in Erinnerung an einen anderen kuriosen Fall, den er kürzlich verhandelte. Da hatte ein Dieb seinen Fingerabdruck im Schokoladenkuchen hinterlassen. Diesmal schlief der Einbrecher, der Heiligabend auf Tour war, nachts am Tatort ein. Ob aus Übermüdung oder weil er zu viel Alkohol getrunken hatte, oder wegen beidem, das sollte der Prozess jetzt klären.

Der Täter hatte zunächst auf der Bonner Straße in einem Burger-Laden vergeblich versucht, Beute zu machen. Doch die Kasse war leer, der Tresor ließ sich nicht öffnen, und das iPad hing fest verankert an der Wand. Da zog der Vater von zwei Kindern drei Häuser weiter und schlug dort die Fensterscheibe eines Elektrohandels ein. Dabei übersah er eine Überwachungskamera, die dem Geschäftsinhaber live Bilder übermittelte.

Von Polizisten wachgerüttelt

Der Einbrecher steckte sich drei SIM-Karten ein. Dann legte er sich auf den Boden und verfiel in Tiefschlaf. Selbst als die Beamten am Tatort erschienen, wachte er nicht auf, musste wachgerüttelt werden. Zum Tatzeitpunkt hatte er 1,6 Promille Alkohol im Blut.

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„Das spricht nicht für Volltrunkenheit bei einem Alkohol gewohnten Trinker, wie Sie einer sind“, verneinte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit. Zumal die Videoaufnahme zeigte, wie planvoll und zielgerichtet der Einbrecher am Tatort vorgegangen war – eine Einbuße seiner Steuerungsfähigkeit war jedenfalls nicht zu erkennen. Das bestätigte auch ein Sachverständigen-Gutachten. Das unvermittelt vorgebrachte Argument des Angeklagten, er habe „Pillen“ genommen, wurde widerlegt. Denn die Sachverständige hatte bei einer Analyse weder Medikamente noch sonstige chemische Drogen im Blut  feststellen können.

Da der Einbrecher nicht das erste Mal vor Gericht stand, war das Urteil trotz der geringen Beute entsprechend hoch: Das Gericht schickte ihn für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis.

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