Diesel-Fahrverbote in KölnLandesregierung legt Revision gegen OVG-Urteil ein

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Die Messstation am Clevischen Ring in Köln-Mülheim

Köln – Die Landesregierung will sich nicht mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster aus dem September dieses Jahres zum Kölner Luftreinhalteplan zufrieden geben und hat deshalb fristwahrend Revision eingelegt. Der Vorsitzende Richter hatte die zuständige Bezirksregierung Köln aufgefordert, den Luftreinhalteplan nachzubessern und Diesel-Fahrverbote auf bestimmten Straßen als Maßnahme für eine höhere Luftqualität vorzusehen.

Die Stadt müsste demnach im nächsten Jahr am Clevischen Ring in Mülheim, auf der Justinianstraße in Deutz, der Luxemburger Straße und am Neumarkt Dieselfahrverbote für Fahrzeuge der Euronorm 5 und älter einführen, falls der Grenzwert für Stickstoffdioxid an diesen Messstationen von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht eingehalten wird. Aufgrund der Revision ist diese Entscheidung nun vorerst ausgesetzt, bis das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als nächsthöhere Instanz eine Entscheidung getroffen hat.

Kölner Luftreinhalteplan: Revision verschafft Verwaltung mehr Zeit

Die Revision verschafft der Stadtverwaltung weitere Zeit, um die Luftwerte bis zu einer endgültigen Entscheidung zu verbessern. Das OVG hat die Revision aufgrund der „grundsätzlichen Bedeutung der angesprochenen Rechtsfragen“ zugelassen. Wann ein Urteil zu erwarten ist, steht noch nicht fest.

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Die Bezirksregierung Köln hat inzwischen begonnen, neue Prognosen zur Stickoxid-Belastung zu erarbeiten. Eine wichtige Neuerung sei dabei eine im September vom Umweltbundesamt veröffentlichte Aktualisierung der Emissionsfaktoren, teilte das NRW-Umweltministerium am Montag mit. Die Realemissionen aus dem Straßenverkehr ließen sich damit besser berücksichtigen. Die neuen Faktoren sollen dann zunächst in die bestehenden Berechnungsmodelle eingehen. Bis Ende Januar 2020 sollen zudem Verkehrszählungen abgeschlossen sein, die ebenfalls in den neuen Luftreinhalteplan einfließen. 

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