EC-Karten gestohlen35-Jähriger in Köln wegen Betrugs in 123 Fällen angeklagt

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Eine EC-Karte wird in einen Geldautomaten eingesteckt (Symbolbild)

Köln – Mit Fotos aus Überwachungskameras fahndete die Kölner Polizei in diesem Frühjahr intensiv nach zwei Männern, die im dringenden Verdacht standen, mit gestohlenen EC-Karten mehrere Tausend Euro an Geldautomaten abgehoben zu haben, unter anderem in der Innenstadt, in Lindenthal und in Klettenberg.

Am 10. April wurde einer der Täter festgenommen, allerdings nicht in Köln, sondern in Hannover, wo er mit dem Komplizen weitere Taten begangen haben soll. Nun muss sich Marius D. vor dem Kölner Landgericht verantworten. Zur Last gelegt wird dem 35-Jährigen Betrug in 123 Fällen, davon 16 gescheiterte Versuche.

Loop-Masche eingesetzt

Treffen die Vorwürfe zu, gelangten die Männer mit der so genannten Loop-Masche an die Karten und nutzten sie vor allem, um Geld zu ziehen und einzukaufen. Bei dieser Masche bringen die Täter am Kartenschlitz von Automaten einen Aufsatz an, der verhindert, dass die EC-Karte wieder herauskommt. Wenn die Bankkunden unverrichteter Dinge gegangen sind, nehmen die Täter den Aufsatz samt Karte ab.

Notwendig für den Betrug ist auch, eine kleine Kamera neben dem Tastenfeld zu installieren, um die Eingabe der Geheimnummer aufzuzeichnen. Auf diese Weise sollen Marius D. und sein Komplize an zahlreichen Bankautomaten in Köln vorgegangen sein, etwa am Hohenstaufen- und Hohenzollernring, am Lindenthalgürtel, am Barbarossa- und am Ebertplatz. Als weitere Tatorte nennt die Anklage unter anderem Düsseldorf, Bonn und Dortmund.

Shoppingtour in Roermond

Nicht selten sollen die Männer 500 oder 1000 Euro abgehoben haben. Ansonsten zahlten sie mit den erbeuteten EC-Karten in Supermärkten und Restaurants oder fürs Parken. Meist blieben die Summen zweistellig. Besonders üppig waren die Ausgaben bei einer Shoppingtour im niederländischen Roermond. Dort ließen die Männer insgesamt rund 2000 Euro in Geschäften von Edelmarken. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Gesamtschaden, den die Betrugsserie vom 19. März bis zum 10. April angerichtet haben soll, mit 58833,17 Euro.

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Der Verteidiger ließ die Bereitschaft seines Mandanten erkennen, sich geständig einzulassen, um das Verfahren abzukürzen und im Gegenzug eine geringere Strafe zu erhalten. Dagegen stehe das Problem, dass Marius D. sich nicht an jeden einzelnen Fall erinnern und deshalb die Anklage nicht in vollem Umfang bestätigen könne.

Mit Blick auf die Überwachungsvideos merkte der Vorsitzende der 18. Großen Strafkammer an, vielfach gebe es „objektive Beweismittel in Form von Bildern“. Als mögliches Strafmaß im Falle eines Geständnisses stellte die Kammer dreieinhalb Jahre bis vier Jahre und drei Monate in Aussicht.

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