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Strafprozess in KölnFrau in Ehrenfeld angesprochen – Freund sticht zu und spricht von Notwehr

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Die Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld in der Dämmerung

Der Messerangriff ereignete sich im Bereich der Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld.

Nach einem Messerangriff auf einen Mann in Ehrenfeld hat sich der Beschuldigte beim Prozessauftakt im Landgericht ausführlich geäußert.

Nur knapp überlebt hat ein angehender Maler und Lackierer einen Angriff an der Venloer Straße in Ehrenfeld. Der 22-Jährige hatte laut Anklage der Staatsanwaltschaft eine Frau angesprochen haben, woraufhin sich deren Lebensgefährte eingeschaltet hatte. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Mann ein Messer gezogen und eingesetzt haben. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen.

Kölner Landgericht: Angeklagter spricht von Notwehr

Beim Prozessauftakt im Landgericht berief sich der Angeklagte auf eine Notwehrsituation. Er habe mit seiner Freundin deren Geburtstag in einem Sushi-Lokal in der Innenstadt gefeiert, dann habe man noch in Ehrenfeld eine Bar aufsuchen wollen. Um einer Menschenmenge auszuweichen, sei er rechts, seine Freundin links an den Personen vorbeigegangen, man habe sich kurz aus den Augen verloren.

„Dieser Mann hat meine Freundin am Arm gepackt“, erklärte der Angeklagte. Der Fremde habe ein Glas in der Hand gehabt, das er seiner Lebensgefährtin zum Mund geführt habe. Er sei dazu gekommen und habe deutlich gemacht, dass er der Freund der Frau sei und diese in Ruhe gelassen werden soll. Völlig defensiv habe das Paar sich verhalten, während der Mann immer aggressiver geworden sei.

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Kölner Beschuldigter ist bereits vorbestraft

Der Mann habe dann nach ihm geschlagen, so der Beschuldigte, woraufhin er diesem seine Bierflasche auf den Kopf geschlagen habe. Das habe den Mann nicht beeindruckt, wieder habe er den Arm der Freundin gepackt. „Der sah so gefährlich und unberechenbar aus“, beschrieb es der Angeklagte, daraufhin habe er sein Klappmesser aus der Tasche geholt. „Es ging alles ganz schnell.“

„Warum hatten Sie ein Messer dabei?“, fragte die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar. „Um mich zu schützen“, war die Antwort. Die Richterin berichtete, dass dies nicht der erste Vorfall dieser Art war. Der Angeklagte erzählte, einmal im Straßenverkehr an einen Passanten geraten zu sein, der sei auch aggressiv gewesen. „Das hat mit einer Vorstrafe für Sie geendet“, so die Richterin trocken.

Kölner Landgericht: Freundin bestätigt die Version des Angeklagten

Im Zeugenstand bestätigte die Freundin des Angeklagten dessen Angaben zum Vorgeschehen. „Das war ja wirklich nur Notwehr“, fasste sie zusammen. Sie habe an jenem Septembertag im Jahr 2021 die Angst in den Augen ihres Freundes gesehen, der einfühlsam, eher schüchtern, liebevoll und zu jedem nett sei. Unbeteiligte Zeugen hatten allerdings eher ihn als den Aggressor beschrieben.

Mit lebensgefährlichem Pneumothorax wurde der Geschädigte in die Uniklinik eingeliefert. Er könne sich kaum an den Vorfall erinnern, sagte der 22-Jährige, auch nicht an die Frau. Er kam von einer Firmenparty, hatte mehr als zwei Promille im Blut. „Man kann feiern und auch Alkohol trinken, aber ein gewisses Maß sollte man einhalten“, konstatierte die Richterin. Der Prozess wird fortgesetzt.

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