Nach Kölner SprachgebrauchKVB-Haltestelle „Äußere Kanalstraße“ soll umbenannt werden

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Der Parkplatz vor dem West-Center soll umbenannt werden.

Ehrenfeld – Eingebürgert ist der Name Rochusplatz schon lange. Offiziell ist er jedoch nicht. Das soll sich bald ändern. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat bei ihrer nächsten Sitzung eine Vorlage auf der Tagesordnung, die eine offizielle Namensgebung für die Platzfläche vorsieht. Außerdem sollen die Kölner Verkehrsbetriebe aufgefordert werden, den Namen der U-Bahnhaltestelle „Äußere Kanalstraße“ in „Rochusplatz“ zu ändern.

Es wäre die offizielle Bestätigung dessen, was der Volksmund schon lange im Sprachgebrauch hat. Der Name geht zurück auf die dem Heiligen Rochus geweihte Kapelle, deren Ursprünge bis in das 17. Jahrhundert zurückreichen. Das kleine Gotteshaus befindet sich am Rand der jetzt zu benennenden Platzfläche. Ein Teil der momentan im Bau befindlichen Wohnanlage der GAG könnte den Platznamen als Adresse erhalten.

KVB-Haltestelle könnte umbenannt werden

Der Vorschlag, die KVB-Haltestelle umzubenennen, kommt von der Bickendorfer Interessengemeinschaft (Big), ein Zusammenschluss von Gewerbetreibenden. Die Big war eine der ersten Gruppierungen im Stadtteil, die sich für eine Bebauung des Areals und eine Neugestaltung der zum Hochhaus Westcenter gelegenen unbebaut bleibenden Platzfläche nach dem Abbruch des Bickendorfer Hallenbades einsetzten.

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Der Neubau ist zurzeit in Arbeit. Nach dessen Fertigstellung ist die Platzgestaltung geplant. Von der SPD-Fraktion liegt dazu ein Antrag vor, in dem gefordert wird, gleichzeitig mit den Arbeiten auf dieser Fläche auch den Umbau der Einmündung Wilhelm-Mauser-Straße/Venloer Straße vorzunehmen. Nach Ansicht der SPD sei dies sinnvoll, „um die Belastungen während der Umbauphase zu minimieren und den Ortsmittelpunkt in Gänze zu stärken.“ Ebenfalls auf der Tagesordnung steht eine Anfrage der Grünen zur Venloer Straße im Abschnitt zwischen Innerer Kanalstraße und Gürtel. Die Grünen wollen wissen, wie hoch die Förderung für den Rückbau der Venloer Straße nach Beendigung des U-Bahnbaus war und wie lange die damit verbundene Zweckbindung noch gilt.

3,94 Millionen Euro an Fördermitteln

Die Antwort der Verwaltung liegt bereits vor. Die Stadt bekam damals 3,94 Millionen Euro an Fördermitteln, um damit die Straßengestaltung einschließlich der Bürgersteige zu finanzieren. Die sogenannte Zweckbindung besagt, dass das, was davon gebaut wurde, nicht innerhalb der geltenden Frist durch etwas anderes – für das womöglich wieder Fördergelder beansprucht werden – ersetzt werden kann. Beispielsweise, wenn man den Straßenabschnitt in eine Fußgängerzone umwandeln wollte. Die Frist gilt bis zum Jahr 2027.

Die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld findet am kommenden Montag, 18. März, ab 17 Uhr im Sitzungssaal 116 des Bezirksrathauses an der Venloer Straße 419-421 statt.

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