Streit um Fällung in Köln-BickendorfJetzt kämpfen die Politiker um Omas Kirschbaum

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Gregor Klosa kämpft um die  Süßkirsche in seinem Garten. 

Bickendorf – Wenn es um Forderungen aus der Bezirksvertretung geht, kennt der Ehrenfelder Bezirksbürgermeister Josef Wirges normalerweise kein Wenn und kein Aber. Sie seien Aufträge an die Verwaltung, die diese dann umzusetzen habe. Doch zuletzt gab es durchaus ein Aber: Die jüngst an die Verwaltung ergangene Aufforderung, bei einem zur Fällung vorgesehenen Kirschbaum in einer Bickendorfer Kleingartenanlage eine Ausnahme zu machen – den Baum also stehen zu lassen, stellte jedoch einen Fall dar, wo Politiker sich den Einwänden beugen müssen. „Das ist ein zivilrechtlicher Vorgang, in den sich die Politik nicht einmischen kann“, erkennt Wirges an.

Grünflächenamt soll Gnade walten lassen

In der Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte die Grünen-Fraktion aufgrund eines Berichts im „Kölner Stadt-Anzeiger“ die Initiative zur Rettung des Baumes ergriffen. Damit diese nun doch zum gewünschten Ergebnis führt, strebt Wirges eine Lösung an, mit der das zuständige Grünflächenamt im Falle des Baumes Gnade walten lassen kann. „Wir dürfen allerdings keinen Präzedenzfall schaffen, daher müssen da jetzt Juristen ran“, erklärt Wirges, der die Angelegenheit mit dem stellvertretenden Leiter des Grünflächenamtes besprochen hatte.

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Es besteht jedoch noch viel Redebedarf. Das Amt wiederum steht in Kontakt mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde, der mit der Stadt einen Generalpachtvertrag über die Kleingartenflächen im Stadtgebiet geschlossen hat. Dessen Geschäftsführer Michael Franssen betont, dass sein Verband auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften achten müsse. „Bäume, die ein festgelegtes Maß überschreiten, stehen einer Nutzung als Kleingarten entgegen“, stellt Franssen klar.

Konkret über den Kirschbaum weiß er: „Mit seinen Wurzeln zieht er so viel Wasser aus dem Boden, dass Sie in solch einem Garten viel weniger Gemüseertrag haben.“ Das sei eben nicht im Sinne der Kleingartenordnung. Aus Erfahrung wisse er, dass viele Pächter aus Bequemlichkeit Gefallen daran fänden, Bäume in ihren Parzellen einfach wachsen zu lassen. In anderen Fällen, wollten sich Pächter, die ihren Garten abgeben, vor den Kosten einer Baumfällung drücken, indem sie versuchten eine Ausnahme zu erwirken.

Bickendorfer Baum ist kein Einzelfall

Im Fall des Bickendorfer Baumes gelangt aber auch Franssen zu der Erkenntnis, dass sehr viele Emotionen im Spiel seien, weil der Baum gewissermaßen Teil der Familiengeschichte der jetzigen Pächter sei. Eine Lösung, mit der alle gut leben könnten, sei auch in seinem Interesse. Ein Gespräch mit dem Grünflächenamt könne auch hier eine Möglichkeit eröffnen, stellt Franssen in Aussicht. Wer einen Kleingarten pachtet, geht dabei einen Vertrag mit dem jeweiligen Verein ein, dem er dann auch beitritt. Diese Verträge basieren auf der Kölner Gartenordnung, beziehungsweise dem Bundeskleingartengesetz.

In diesen Regelwerken ist unter anderem festgelegt, was in einem Garten stehen darf und was nicht. Das Setzen von Waldbäumen wie Buchen oder Eichen, Nadelbäumen sowie hochwachsenden Obstbäumen ist untersagt. Wenn ein Garten den Pächter wechselt, muss der Garten in einen ordnungsgemäßen, oder besser gesetzeskonformen Zustand versetzt werden. Der Kirschbaum in der Kleingartenanlage an der Frohnhofstraße ist beileibe kein Einzelfall. Erst im Herbst vergangenen Jahres gab es eine ähnliche Angelegenheit mit zwei alten Kirschbäumen in Zollstock.

Gartenfreunde und Stadt handeln neuen Vertrag aus

Fünf Jahre ist es her, dass ein betagter Pächter in Lindweiler sich mit der traurigen Situation konfrontiert sah, vor der – altersbedingten – Aufgabe seines Gartens mehrere Jahrzehnte alte, sauber gepflegte und in Form geschnittene Koniferen entfernen zu lassen. Zurzeit wird zwischen dem Kreisverband der Gartenfreunde und der Stadt Köln der Generalpachtvertrag über die 6,3 Quadratkilometer städtischer Flächen für die Kleingärten neu ausgehandelt, damit dieser über das Fristende Ende des Jahres 2021 hinaus um weitere zehn Jahre verlängert werden kann. In der zweiten Jahreshälfte 2020 soll in diesem Zusammenhang auch über die Kölner Gartenordnung gesprochen werden.

„Es gibt da durchaus Dinge, die angepasst werden müssen“, sagt Michael Franssen. Fragen des Baumschutzes und des Klimanotstandes könnten eine Rolle spielen. Die Politik soll in diesen Prozess eingebunden werden, denn die Kölner Grünordnung wird am Ende vom Stadtrat beschlossen. Josef Wirges glaubt nicht zuletzt deswegen fest daran, dass der Kirschbaum im Garten der Familie Klosa der Motorsäge vorerst entgehen kann. „Wenn wir jetzt nach einer verträglichen Lösung suchen, hat das ja zunächst mal aufschiebende Wirkung.

Diese dauert hoffentlich so lange, bis wir vonseiten der Politik entsprechende Satzungen verabschiedet haben, nach denen der Baum dann auch rechtlich sicher stehen bleiben kann.“

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