Wohnungsneubau in OssendorfStadt Köln will Erbbaurecht fördern

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Wohnungsneubau in Ossendorf

Wohnungsneubau in Ossendorf

Köln-Ossendorf – Die Stadtverwaltung will ihre für den Wohnungsbau vorgesehenen Grundstücke im Regelfall nicht mehr verkaufen, sondern im Erbbaurecht vergeben. Mit einem solchen Vorgehen lasse sich der Anteil preisgünstiger Mietwohnungen erhöhen, sagte Oberbürgermeisterin Henriette Reker auf einer Pressekonferenz.

Die Verwaltung wolle die Bauherren öffentlich geförderter Wohnungen dazu verpflichten, die Preisbindung über die gesamte Vertragslaufzeit zu garantieren. Derzeit enden die Fristen spätestens nach 30 Jahren. Die Erbpacht soll dagegen auf eine Dauer von 80 bis 99 Jahre angelegt werden. Solange dürften die Investoren Sozialwohnungen dann nicht zu den höheren Preisen des freien Marktes vermieten, so Reker. Ebenso wenig dürfen sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln.

Das Erbbaurecht gestattet es dem Pächter, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Die Fläche bleibt jedoch im Eigentum der Stadt. Nach Ablauf der Frist kann der Vertrag entweder verlängert werden, oder der Pächter erhält eine Entschädigung für das von ihm finanzierte Gebäude. Unabhängig von der Nutzung bleibt das Grundstück auf Dauer in öffentlicher Hand. Das Erbbaurecht gewinnt vor allem in Großstädten an Bedeutung. Es soll dazu beitragen, Bodenspekulation zu begrenzen.

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Gestaffeltes Preismodell

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat, der über die Vergabe von Bauland zu entscheiden hat, ein gestaffeltes Preismodell vor. Für Vorhaben mit mindestens 30 Prozent öffentlich gefördertem und 20 Prozent preisgedämpftem Wohnungsbau (Miete nicht höher als zehn Euro pro Quadratmeter) soll ein Erbbauzins von 1,5 Prozent des Grundstückswertes gelten. Für den frei finanzierten Wohnungsbau will die Kommune einen Jahreszins von vier Prozent verlangen. Zu den Anfangsmieten der frei finanzierten Wohnungen werden keine Vorgaben gemacht. Liegenschaftsdezernentin Andrea Blome sprach von einem „bestechend einfachen Modell“.

Um eine „gute soziale Mischung“ zu erreichen, „soll die Quote der mietreduzierten Wohnungen 50 Prozent in der Regel nicht überschreiten“, heißt es in der Beschlussvorlage für die Ratspolitiker. Sie sollen noch vor der Kommunalwahl über die Empfehlungen der Verwaltung abstimmen.

Konzeptausschreibungen

„Durch den Vorrang von Erbbaurechten vor einem Verkauf der Grundstücke wollen wir den nächsten und zugleich attraktiven Beitrag für ein gesundes Wachstum des Kölner Wohnungsmarktes zu bezahlbaren Mieten leisten“, sagte Reker. Die Vergabe der Erbbaurechte für Mehrfamilienhausgrundstücke soll dabei wie bisher grundsätzlich durch Konzeptausschreibungen erfolgen. Das bedeutet, dass stadtentwicklungspolitische Ziele wichtiger sind als höchstmögliche Einnahmen. Hebt sich ein Bauvorhaben aufgrund einzigartiger Merkmale besonders hervor, könne ein Grundstück direkt an den Investor vergeben werden. Die Regelung soll Genossenschaften und Baugruppen verstärkt zum Zuge kommen lassen.

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Als eine Art Pilotversuch hatte die Verwaltung mit Zustimmung des Rates vor vier Monaten ein Grundstück auf dem Sürther Feld für 99 Jahre in Erbpacht vergeben. Den Zuschlag bekam die Aachener Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft, ein Verbund von kirchennahen Immobilienunternehmen. Der vereinbarte Zinssatz: 1,75 Prozent. Solche Konditionen seien angesichts niedriger Bankzinsen von unter einem Prozent nicht sonderlich lukrativ, hieß es in der Wohnungswirtschaft – und sie könnten dazu führen, dass frei finanzierte Wohnungen noch teurer werden.

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