Einbruch in SportwagenZwei Männer wegen angeblichem Versicherungsbetrug vor Gericht

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Symbolbild

Köln – Glaubt man der Statistik, kommt ein Versicherungsbetrug wegen eines angeblichen Autoeinbruchs wohl häufiger vor. Erst recht, wenn es sich um einen geringeren Schadensbetrag handelt, der innerhalb bestimmter Grenzen nicht weiter von den Versicherungen kontrolliert wird, weil der Aufwand dazu in keiner Relation steht.

Anders sah es in einem Fall aus, der im November 2017 der Versicherung gemeldet wurde. Der Eigentümer eines Audi RS 5 hatte seiner Versicherung nach einem Einbruch in seinen Sportwagen einen Schaden von 43.684,34 Euro gemeldet. Die 450 PS-starke Karosse hatte einen Neuwert von rund 120.000 Euro. Der Schwiegersohn habe den Wagen nach einem zweistündigen Besuch des Aqualandes auf dem Parkplatz völlig leergeräumt aufgefunden: „Die Sitze waren ausgebaut, die Lichtanlage komplett demontiert.“

Versicherung verweigert die Zahlung

Die Versicherung jedenfalls verweigerte die Zahlung und zeigte sowohl den Halter wie auch dessen Schwiegersohn wegen Vortäuschung einer Straftat und versuchten Betruges an. Nach Überzeugung der Anzeige-Erstatter hatten die beiden gemeinsame Sache gemacht, zumal die wirtschaftliche Lage von beiden alles andere als rosig war.

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Während der Halter als ehemaliger Busfahrer eine Rente von 800 Euro bezieht, ist sein Schwiegersohn nach längerer Krankheit inzwischen Harz-IV-Empfänger. Auch im Prozess blieb die Frage offen, womit das Duo trotz der eher bescheidenen Einkommenslage das teure Auto finanzierte.

Weit entfernt von einem Geständnis

Beide saßen nebeneinander auf der Anklagebank und waren von einem Geständnis – offensichtlich zu recht, wie sich im Nachhinein herausstelle – mehr als entfernt. Er habe an jenem Novemberabend mit seiner Familie zwei Stunden im Aqualand verbracht und anschließend auf dem Parkplatz seinen Augen nicht getraut, erinnerte der Schwiegersohn den Sachverhalt.

„Die Tür stand auf und innen war nichts mehr so wie es vorher war“, sagte der 36-jährige Familienvater auf der Anklagebank. Bis heute treffe ihn nicht nur der strafrechtliche Vorwurf, auch weigere sich die Versicherung für den Schaden aufzukommen. Sein mitangeklagter Schwiegervater erklärte ebenso seine Unschuld, weil er sich zum Tatzeitpunkt gar nicht in Deutschland aufgehalten habe: „Ich war in Russland zum Verwandtenbesuch.“

Kriminaltechnische Analyse

Schützenhilfe erhielten die Angeklagten von einem Sachverständigen-Gutachten. Die Frage, ob innerhalb so kurzer Zeit ein Ausbau des gesamten Pkw-Innenlebens durchzuführen sei, war eine kriminaltechnische Analyse, die zu Gunsten der Angeklagten zu dem Schluss kam: „So etwas ist durchaus zeitlich möglich.“ Die Beweislage war also offensichtlich ziemlich dünn, obwohl die Anklägerin sich für einen Freispruch nicht erwärmen konnte: „Möglicherweise kommt ein weiteres Gutachten zu einem anderen Schluss.“

Die Staatsanwältin konnte sich deshalb lediglich für eine Verfahrenseinstellung erwärmen. Und auch die Richterin wollte keine weiteren Ermittlungen in Auftrag geben und stimmte dem zu. Nur die beiden Angeklagten waren erst nach großer Überredungskunst ihrer Anwälte einverstanden. Sie müssen jetzt lediglich die Anwaltskosten zahlen. Und ihre Versicherung möglicherweise zivilrechtlich zur Kasse bitten, die Instandsetzung des Sportwagens zu übernehmen.

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