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Eine Summe von IndizienMutmaßlicher Summerjam-Vergewaltiger in Köln verurteilt

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Der Angeklagte beim Prozessauftakt mit seinem Verteidiger Lukas Pieplow.

Köln – Zu einem Jahr und acht Monaten Monaten Haft auf Bewährung hat das Landgericht am Montag einen 35-jährigen Mann verurteilt, den es für schuldig hält, beim Reggae-Festival Summerjam am Fühlinger See eine 18 Jahre alte Besucherin vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre gefordert, Verteidiger Lukas Pieplow, der auf Freispruch plädiert hatte, sagte nach der Urteilsverkündung, er behalte sich vor, Revision einzulegen.

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Die auf Sexualdelikte spezialisierte 13. Große Strafkammer geht von folgendem Geschehen aus: Am frühen Morgen des 4. Juli 2016 begab sich Georges T. (Name geändert) zum Zelt, in dem die Frau aus Berlin schlief; sie war stark betrunken. Vier Tage zuvor hatten sie sich kennengelernt, miteinander geschlafen und Telefonnummern ausgetauscht, dann aber keinen Kontakt mehr gehabt. In aller Ruhe setzte sich Georges T., für andere sichtbar, in den Eingang des Zelts und rauchte eine Zigarette. Dann ging er ganz hinein, schloss den Reißverschluss des Zelts, zog sich die Sandalen aus und die Hose etwas hinunter, legte sich neben die Frau und vergewaltigte sie. Als sie die Augen öffnete, erschrak sie und forderte Georges T., den sie nicht wiedererkannte, auf zu gehen. Langsam zog er sich an und verschwand. Sie lief zur Polizei. Vorwürfe bestritten

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Der vierfache Familienvater bestreitet die Vorwürfe

Der vierfache Familienvater aus dem Kongo, der als Paketfahrer arbeitet, bestreitet die Vorwürfe. Es sei nur einmal zum – einvernehmlichen – Sex gekommen, in der Nacht vor dem Beginn des Bühnenprogramms. Später habe er die Frau nur noch aus der Ferne gesehen. Nach deren Zeugenaussage habe die Kammer gezweifelt, ob Georges T. der Täter sei, sagte der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck. Denn die Berlinerin hatte den Angeklagten nicht eindeutig als denjenigen wiedererkannt, mit dem sie Tage vor der angeklagten Tat Sex gehabt hatte.

Ihr Urteil stützen die Richter auf eine Summe von Indizien. So war am Slip der Frau eine DNA-Spur von Georges T. gefunden worden. Zudem erinnerte sie sich daran, dass der Täter Trekking-Sandalen trug; tatsächlich trägt Georges T. oft solche Schuhe. Zeugen hatten ihn an jenem Morgen am Zelt gesehen. Wichtigstes Indiz aber sei das „Verhalten des Täters“, so Roellenbleck. Er habe sich nicht heimlich ins Zelt geschlichen und sich drinnen benommen, als hätte er wegen des ersten intimen Kontakts gleichsam ein Recht auf den Sex. All dies „passt nicht zu einem fremden Sexualtäter“, so der Vorsitzende. Strafmildernd schlage unter anderem zu Buche, dass Georges T. gut integriert, nicht vorbestraft sei und rasch von der Frau abgelassen habe. Gegen ihn sprächen vor allem die psychischen Folgen für die Frau. Weil das Verfahren sich sehr lange hingezogen hat, gelten zwei Monate der Haftstrafe als bereits verbüßt.

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