Einzelverfügung aufgehobenWarum der Kölner Zoo schon Sonntag öffnen durfte

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Die Öffnung sprach sich schnell herum, es entstand eine Warteschlange.

Köln – Die Öffnung des Kölner Zoos am vergangenen Sonntag kam für viele überraschend. Zumal es noch Ende voriger Woche hieß, dass der städtische Krisenstab erst am gestrigen Montag über die Öffnung beraten werde. Doch auf das Gremium musste der Zoo offenbar nicht warten.

„Die Stadt Köln hatte die Schließung des Zoos per Einzelverfügung angeordnet. Diese hat sie angesichts der erheblich gesunkenen Inzidenz am Samstag nach Abstimmung zwischen Gesundheitsamt und Zoo für Sonntag aufgehoben“, sagt die Stadt auf Anfrage. Der Kölner Zoo war einer der letzten in Nordrhein-Westfalen, der nicht öffnen durfte. Der Krisenstab hatte das bislang verfügt, obwohl die Bundesnotbremse eine Öffnung zumindest der Außenbereiche von Zoos gestattet hatte, und es mit der immer noch hohen Auslastung der Intensivstationen der Kölner Krankenhäuser begründet.

Besucher müssen Negativtest vorlegen

Inzwischen hat der Krisenstab am Montag auch ganz offiziell entschieden, dass die Außenbereiche des Zoos für den Publikumsverkehr zugänglich sind. „Jetzt gilt die Rechtslage der Bundesnotbremse und der Corona-Schutzverordnung“, sagt die Stadt. Das bedeutet, dass der Zoo auch dann geöffnet bleiben darf, wenn die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Marke von 100 übersteigt. Denn bereits am Montag ist der Inzidenzwert wieder über 100 geklettert. Besucher müssen jedoch neben den Eintrittskarten zusätzlich ein „Reservierungsticket“ auf der Website des Zoos buchen und einen negativen Corona-Test vorweisen, der laut Stadtverwaltung nicht älter als 24 Stunden sein darf. Wie die Stadt jetzt mitteilt, hatten Krisenstabsleiterin Andrea Blome und die Zoo-Verantwortlichen bereits „Anfang letzter Woche“ über eine mögliche Öffnung gesprochen.

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Als es am Sonntag mit der Öffnung tatsächlich Ernst wurde, gab es dennoch leichte Verwirrung. Der Zoo hatte auf seiner Internetseite zunächst angegeben, dass ein negativer Corona-Test für den Eintritt nicht nötig sei, das jedoch kurze Zeit später wieder zurückgenommen. Nun ist also auf der Website des Zoos zu lesen, dass ein Negativtest vorgelegt werden muss. Allerdings steht dort, dass Kinder bis einschließlich sieben Jahren von der Testpflicht ausgenommen sind. Das ist nach Angaben der Stadt falsch, ausgenommen seien Kinder, die „die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“, sagt die Verwaltung, also jünger sind als sechs Jahre.

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