Entführung nach HochzeitAnwalt behauptet: Das Opfer aus Köln hat gelogen

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Die drei Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Köln – Im Strafprozess um eine angeklagte Entführung nach einer Hochzeitsfeier hat einer der Anwälte das mutmaßliche Opfer im Landgericht der Falschaussage bezichtigt und mehrere Beweisanträge gestellt, die die Angeklagten entlasten sollen. Der 27-jährige Waseem M. hatte angegeben, in ein Auto gezerrt, verprügelt und schließlich beklaut worden zu sein.

Verteidiger will Glaubwürdigkeitsgutachten

Verteidiger Roland Rautenberger beantragte die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens. Das solle beweisen, dass der Nebenkläger eine sogenannte intentionale Falschaussage getätigt und damit bewusst gelogen habe. Begründet wurde der Antrag unter anderem mit konträren Aussagen des Geschädigten und eines Zeugen zum Randgeschehen.

Auch will Rautenberger den Bräutigam als Zeugen hören, der im Oktober 2018 seine Hochzeit in einer Eventhalle in Niehl gefeiert habe. Der könnte bestätigen, dass Waseem M. bei der Feier einen Streit vom Zaun gebrochen und einen der drei Angeklagten geschlagen habe. Auch könnten womöglich Videoaufnahmen vom Tattag die Beschuldigten entlasten.

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Einer der Angeklagten hatte eine Gegenanzeige bei der Polizei gestellt. Laut Verteidiger könnten zwei Kommissarinnen bestätigen, dass der Mandant ein Hämatom unter dem linken Auge gehabt habe. Der Antrag habe keine Beweiskraft, entgegnete Nebenklage-Anwalt Michael M. Lang. Denn eine mögliche Verletzung am Auge könne überall her stammen.

Brisanz nach „Akte zu, Affe tot“-Freispruch

Anwalt Rautenberger hatte die Beweisanträge angekündigt, nachdem Richter Thomas Beenken beim vorangegangenen Verhandlungstag eine Verurteilung der Angeklagten angedeutet hatte. Der Prozess wurde auf Anfang September vertagt. Beenken sagte, die Kammer werde in Ruhe über die Anträge beraten „und nichts übers Knie brechen.“

Der Prozess besitzt eine besondere Brisanz, nachdem die Angeklagten in erster Instanz vor dem Amtsgericht völlig formlos, ohne Plädoyers und Beratung mit den Schöffen freigesprochen worden waren, mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ von Richter Frank Altpeter. Altpeter erhielt dafür eine Disziplinarmaßnahme. Auch wurde er versetzt.

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