Erster ProzessArbeitsloser Kölner nach Betrug mit Corona-Soforthilfe verurteilt

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Der Angeklagte am Mittwoch in Saal 33 des Kölner Amtsgerichts.

  • Der Angeklagte hatte 9000 Euro vom Land NRW erhalten.
  • Vor Gericht gab er an, das Antragsformular falsch verstanden zu haben.

Köln – Erstmals hat das Kölner Amtsgericht am Mittwoch einen Beschuldigten verurteilt, dem Betrug im Zusammenhang mit dem Corona-Soforthilfe-Programm des Landes Nordrhein-Westfalen vorgeworfen wurde. Der arbeitslose Gebäudereiniger aus Humboldt/Gremberg hatte nach Stellung eines Antrags 9000 Euro erhalten, obwohl ihm das Geld gar nicht zustand.

Angeklagter will Formular missverstanden haben

Der 56-Jährige hatte erst am 10. März dieses Jahres ein Gewerbe angemeldet und drei Wochen später die Soforthilfe wegen angeblicher finanzieller Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie beantragt. Das Gewerbe hätte laut der Statuten aber bereits seit dem 31. Dezember 2019 bestehen müssen, um überhaupt die Möglichkeit einer Subventionierung erhalten zu können.

Der Angeklagte berief sich darauf, das Antragsformular nicht richtig gelesen zu haben. Er sei vielmehr von einem Gründungskredit ausgegangen. Er habe ein sogenanntes Slow-Down-Coaching anbieten wollen, zur „Rückkehr zu Realismus und gesundem Menschenverstand.“ Richter Amand Scholl legte dem Mann nahe, diese Grundsätze vielleicht selbst mal zu beherzigen.

Staatsanwältin lehnt Einstellung des Verfahrens ab

„Es war meine eigene Dummheit und es tut mir leid“, sagte der Angeklagte und bekräftigte, dass er tatsächlich das Gewerbe ausführen wollte. Er habe als langjähriger Gebäudereiniger auch die Idee gehabt, Menschen in Sachen Putzen im Haushalt zu beraten. Er habe auch durchaus positive Resonanz erfahren, aber in der Krise seien die Leute sehr vorsichtig gewesen, so der 56-Jährige.

Wirklich ernst nehmen wollte Richter Scholl die Ausführungen des Angeklagten nicht. Dann fragte er die Staatsanwältin, ob sie sich eine Einstellung des Verfahrens für den nicht vorbestraften Täter vorstellen könne. Die klare Antwort: „Nein.“ „Das war ein System für Menschen, die unverschuldet in Not geraten“, sagte die Anklägerin und der Angeklagte habe dieses torpediert. 

Amtsgericht: Richter verhängt 4500 Euro Geldstrafe

Die Staatsanwältin wollte dem Angeklagten auch nicht glauben, die Antragsunterlagen falsch interpretiert zu haben, das Formular sei nun wirklich nicht schwer zu verstehen. Schließlich habe der Beschuldigte auch eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten absolviert. 4500 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 50 Euro) wegen Subventionsbetrug forderte die Staatsanwältin.

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Der Richter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft in seinem Urteil. „Es lässt sich nicht leugnen, dass sie falsche Angaben gemacht haben, und zwar vorsätzlich“, sagte Scholl dem Angeklagten. Dieser hatte angekündigt, die 9000 Euro schnell zurückzuzahlen; seine Mutter leihe ihm das Geld. Mit 90 Tagessätzen wird die Strafe nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.

Mehr als 4000 Beschuldigte in ganz NRW 

In ganz NRW wird gegen mehr als 4000 mutmaßliche Soforthilfe-Betrüger ermittelt, in Köln sind mehrere Hundert Fälle anhängig.

„Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben wir mehr als 430.000 Unternehmen schnell und unbürokratisch geholfen“, hatte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) vor wenigen Wochen mitgeteilt. Insgesamt wurden 4,5 Milliarden Euro an Zuschüssen ausgezahlt.

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