Erweiterte Maskenpflicht, AlkoholkonsumDiese Corona-Regeln gelten derzeit in Köln

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Maske Boden

Medizinische Masken sind jetzt Pflicht in Geschäften sowie Bussen und Bahnen.

Köln – Der Corona-Lockdown wurde bundesweit bis 28. März 2021 verlängert. Die Regeln für Nordrhein-Westfalen in dieser Zeit stehen in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung.

Diese Regeln gelten derzeit in Köln:

Handel darf öffnen

  • Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte dürfen öffnen. 
  • Im Einzelhandel ist Terminshopping nach dem „Click and meet“-Prinzip erlaubt. „Nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung“ ist ein Kunde pro 40 Quadratmeter gestattet, so der Beschluss.
  • Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Kosmetikstudios)
  • Museen, Galerien, Zoos, Gärten und Gedenkstätten dürfen wieder öffnen – zuvor müssen allerdings Termine gemacht werden.

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Maskenpflicht

  • Überall dort, wo sich viele Menschen begegnen und der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht. Alle, die zu Fuß in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen unterwegs sind, müssen von 10 bis 22 Uhr eine Maske tragen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie Bürgerinnen und Bürger, die ein ärztliches Attest vorlegen können, das sie von der Maskenpflicht befreit.
  • Die Maskenpflicht gilt auch auf Spielplätzen
  • Zudem gilt die Maskenpflicht nicht für Personen in oder auf Kraftfahrzeugen, auf dem Fahrrad oder Roller, Jogger an Orten, an denen üblicherweise gejoggt wird. 
  • Im Stadtgarten, am Aachener Weiher, im Volksgarten und im Jugendpark
  • am Brüsseler Platz und am Deutzer Rheinufer zwischen Drehbrücke und Zoobrücke gilt eine Maskenpflicht. Das Gebot ist beschränkt auf das Wochenende und gilt freitags, samstags und sonntags von 10 bis 22 Uhr sowie an Feiertagen.
  • Die Maske darf nicht zum Rauchen abgenommen werden, lediglich für die Dauer des Verzehrs von Speisen und Getränken darf sie kurz abgelegt werden. Dies ist auf dem Rheinboulevard allerdings komplett verboten. 

Alkoholkonsumverbot

  • Auf folgenden Plätzen gilt von 15 bis 6 Uhr des Folgetages ein Alkoholkonsumverbot: Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel, Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch
  • Am Freitag, 12. März, hat die Stadt mitgeteilt, dass Alkoholkonsumverbot um den Abschnitt zwischen Drehbrücke und Zoobrücke erweitert wird.

Treffen mit anderen Personen

  • Derzeit dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten bis zu insgesamt maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen darüber hinaus künftig als ein Haushalt gelten.
  • Feiern, Partys und ähnliche Veranstaltungen sind im privaten und öffentlichen Bereich untersagt.

Sport

  • Individualsport mit maximal fünf Personen sowie Gruppensport für bis zu 20 Kinder unter 14 Jahre ist in Außensportanlagen gestattet.

Straßenkunst

  • Straßenmusik, Straßenschauspiel und andere Straßenkunst sind in den Fußgängerzonen der Innenstadt (Stadtbezirk 1), im Rheingarten, auf der gesamten Hohenzollernbrücke (Geh-und Radweg sowie Podeste auf beiden Rheinseiten) und auf dem Rheinboulevard montags bis donnerstags von 15 bis 22 Uhr und freitags, samstags sowie sonn- und feiertags von 10 bis 22 Uhr verboten. (red)
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