Fahrlässige KörperverletzungPatient verletzt – Kölner Krankenpfleger vor Gericht

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Symbolbild

Köln – Schweren Vorwürfe sah sich ein Krankenpfleger am Freitag vor dem Kölner Amtsgericht ausgesetzt. Der 44-Jährige soll einen Patienten in Zollstock so grob angefasst haben, dass dieser sich Hämatome und eine Kopfverletzung zugezogen haben soll. Fahrlässige Körperverletzung warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, der nach dem Vorfall seinen Job verloren hatte.

Köln: Senior zog sich laut Anklage Schädelprellung zu

Laut Anklage hatte der Pfleger den bettlägerigen 88-Jährigen rabiat an dessen T-Shirt gepackt, das Kleidungsstück zerrissen und den Mann im Krankenbett aufgerichtet, obwohl er aufgrund einer Hüftverletzung alleine gar nicht sitzen konnte. Dann sei der Senior mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen und habe sich so eine Schädelprellung zugezogen. 

Der Krankenpfleger, der mittlerweile in einem Kölner Krankenhaus arbeitet, schilderte den Vorfall ganz anders. Der Patient sei schwierig gewesen, habe bei einem ersten Besuch kotbeschmiert um sich geschlagen. Er habe den Mann dann gereinigt, während seine Ehefrau die ganze Zeit gejammert hätte. Am nächsten Tag, dem mutmaßlichen Tattag, habe er die Wohnung erneut aufgesucht. Der Rentner sei ruhiger gewesen und habe sich im Bett aufrichten wollen. Er habe ihm dann dabei geholfen.

Kölner Krankenpfleger äußert sich vor Richterin 

Laut Angeklagtem habe der 88-Jährige sicher auf dem Bett gesessen, bis dieser sich ein T-Shirt habe anziehen wollen. „Er hatte sich verfangen und ich dachte, er stranguliert sich gleich“, sagte der Krankenpfleger. Da habe er dem Patienten, so wie er es aus Einsätzen in der Notaufnahme kenne, relativ rabiat das T-Shirt vom Leib gerissen, um diesen zu befreien.

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Danach habe er den Senior angezogen und seinen Dienst normal beendet. Von einem Sturz auf den Kopf habe er nichts mitbekommen. Ein Kollege, der den Patienten später am Tag besuchte, konnte keine Kopfverletzung feststellen, wie er im Zeugenstand aussagte.

Köln: Familie mit unterschiedlichen Zeugenaussagen 

Ein Arzt hatte die Verletzung erst fünf Tage nach dem mutmaßlichen Vorfall festgestellt, nachdem der Senior über Kopfschmerzen geklagt hatte. Die Kinder des 88-Jährigen hatten den Fall zur Anzeige gebracht. Die Richterin bemerkte, dass die Schilderungen der Familie bei der Polizei sehr abweichend waren, es sei sogar von einem Kniestoß in den Bauch die Rede gewesen. 

Der Staatsanwalt sagte, den Ausführungen des Angeklagten zu glauben, zumindest was das Zerreißen des T-Shirts betreffe. Auch bestünden große Zweifel darüber, wie die Prellmarke am Kopf des Seniors denn nun entstanden sei. Da keine großen Verletzungen entstanden seien, regte der Ankläger an, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Dem stimmten Richterin und Verteidigung zu; der Krankenpfleger gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.

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